Freitag, 07.06.2024

Am 6. Juni wurde ein RDL-Redakteur vom Landgericht Karlsruhe vom Vorwurf der Unterstützung einer verbotenen Vereinigung nach § 85 StGB freigesprochen. Weder war sein Presseartikel Propaganda, noch sein Link eine Unterstützungshandlung, sondern einfach nur machtkritische Berichterstattung mit Quellenangabe. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse und für die Hausdurchsuchung wird der Redakteur entschädigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft sollte die Unterstützung der „unanfechtbar“ verbotenen Vereinigung „Linksunten Indymedia“ durch das Verfassen eines Kurzartikels auf der RDL-Website im Sommer 2022 erfolgt sein. Insbesondere die Bedeutung eines Links auf das Archiv von linksunten.indymedia.org am Ende des RDL-Artikels wurde im Prozess diskutiert.
Inhaltlich ging es in dem Artikel um die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ nach § 129 StGB gegen fünf Freiburger Linke. Ihnen wurde der Betrieb von Indymedia linksunten vorgeworfen und ihre Wohnungen wurden 2017 unter Umgehung des Medienrechts nach Vereinsrecht durchsucht.
Um die Autorenschaft des mit Kürzel gekennzeichneten RDL-Artikels vom Sommer 2022 zu klären, gab es im Januar 2023 RDL-Razzien. Um die Fortexistenz der verbotenen Vereinigung zu beweisen, gab es im August 2023 wieder linksunten-Razzien bei den fünf Freiburger Linken. Obwohl die Staatsanwaltschaft während des Prozess die Fortexistenz der Vereinigung nicht beweisen konnte, laufen die Ermittlungsverfahren gegen die Freiburger Linken weiter. Nahezu keiner der beschlagnahmten Gegenstände wurde bisher herausgegeben.
Die Karlsruher Richter stellten fest, dass sie die Entstehungsgeschichte des linksunten-Archivs nicht nachvollziehen konnten. Aber das war letztlich auch unerheblich, da ein Archiv keine Fortsetzung einer Open Posting-Seite sei und das linksunten-Archiv mithin nicht unter die Verbotsverfügung fällt. Die Nachrichtenplattform Indymedia linksunten war 2017 vom damaligen CDU-Bundesinnenminister Thomas de Maizière kurz vor der Bundestagswahl mit Hilfe des damaligen Bundesverfassungsschutzchefs Hans-Georg Maaßen verboten worden. Heute ist Maaßen Vorsitzender der „WerteUnion“ und wird selbst vom Bundesverfassungsschutz beobachtet.
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