Am 30. Oktober 2021 will die AfD ihren Bundeskonvent in Suhl in Thüringen abhalten. Obwohl bereits die 30. Sitzung des seit mehreren Jahren existierenden Konvents stattfinden soll, ist über dieses abseits der Parteitage höchste Entscheidungsgremium der rechtsradikalen Partei wenig bekannt.
Dieser Text soll kein autoritativer Gesamtüberblick sein, es handelt sich vielmehr um eine Annäherung anhand parteiöffentlicher Kommunikation der AfD-Basis, Kommunikation der Konventsdelegierten sowie interner Dokumente und Protokolle. Öffentlich verfügbare Quellen sind rar und spielen deswegen nur eine untergeordnete Rolle.
Zuletzt gab es zwar mehrfach gut informierte antifaschistische Veröffentlichungen zum AfD-Konvent und auch Antifa-Proteste. Die meisten anderen öffentlich zugänglichen Informationen zum Konvent wurden von der AfD selbst publiziert oder von einzelnen AfD-Protagonisten an die Presse lanciert – meist, um damit die eigene Position in internen Streits zu stärken.
Was ist der AfD-Konvent?
Der AfD-Konvent ist ein Gremium, in dem Vertreter (und einzelne Vertreterinnen) der Landesverbände etwa viermal im Jahr zusammenkommen. Der Konvent entscheidet über einen Großteil der AfD-Finanzen und über politische Abgrenzung in Form von Unvereinbarkeitslisten.
Die Namensgebung „Konvent“ erinnert aus antifaschistischer Recherche-Perspektive stark an Vokabular von Burschenschaften und anderen Studentenverbindungen. Dort sind Konvente die Entscheidungsgremien eines Bundes.
Die Selbstdarstellung
Der „Konvent“ ist laut Selbstdarstellung der AfD „zuständig für alle politischen und organisatorischen Fragen der Bundespartei“ und „kann Entscheidungen treffen, soweit sie nicht einem anderen Organ durch Gesetz oder Satzung vorbehalten sind oder Beschlüsse des Bundesparteitags entgegenstehen“.
Insgesamt hat der Konvent etwa 55 Mitglieder. Von Seiten des Bundesvorstands der AfD gehören ihm der Bundesschatzmeister und vier weitere gewählte Bundesvorstandsmitglieder an. Der Großteil der Konventsmitglieder wird aber von den Landesverbänden entsandt, die je nach Mitgliederstärke unterschiedlich viele Delegierte stellen. Die Konventsdelegierten der Länder werden auf den jeweiligen Landesparteitagen gewählt, meist für eine Amtszeit von zwei Jahren.
Neben dem Konvent als Hauptgremium gibt es zwei Ausschüsse: Die Schatzmeisterkonferenz mit Stefan Edler als Sprecher und den Satzungsausschuss mit dem Vorsitzenden Julian Flak. Die Schatzmeisterkonferenz findet regelmäßig am Tag vor der Bundeskonventssitzung am selben Ort statt. Aufgabe des Satzungsausschuss ist es, im Auftrag von „Organen der Bundespartei“ Satzungsänderungen zu erarbeiten.
Konventsvorsitzende waren bis Mitte Oktober 2021 Carsten Hütter als Vorsitzender der Mitglieder des Bundesvorstandes im Konvent und Edeltraud Schwarz als Vorsitzende der Vertreter der Landesverbände im Konvent. Da Edeltraud Schwarz allerdings beim bayerischen Landesparteitag am 16. und 17. Oktober in Greding nicht als Konventsdelegierte wiedergewählt wurde, ist der Posten des „Vorsitzenden der Vertreter der Landesverbände“ bis zur kommenden Konventssitzung am 30. Oktober 2021 vakant. Stellvertretende Konventsvorsitzende sind Jochen Haug für die Mitglieder des Bundesvorstands und Peter Bohnhof für die VertreterInnen der Landesverbände. Die auf der AfD-Website aufgeführten Vorstände präsentieren sich auf den Fotos elitär und bieder, mit Krawatte, Anzügen oder Perlenkette.
Der AfD-Konvent in der öffentlichen Wahrnehmung
In den letzten Jahren war die öffentliche Aufmerksamkeit für den Konvent trotz seiner zentralen Rolle für die AfD recht gering. Presseöffentlichkeit gab es lange Zeit verhältnismäßig wenig und meist in Zusammenhang mit wichtigen Entscheidungen auf Konventen oder Streit in der Partei.
Im August 2016 berichtete beispielsweise die DPA über den in Kassel stattfindenden 6. Bundeskonvent der AfD und fokussierte dabei auf den Machtkampf zwischen Frauke Petry und Jörg Meuthen. Im Vorfeld hatte Marcus Pretzell eine scharfe Mail über den Konvents-Verteiler gesendet:
der Bundesgeschäftsführer plant die halbe BGS inklusive der Presseabteilung für etwaige Pressekonferenzen zum nächsten Konvent anzukarren. Ich halte das für das exakt falsche Signal. Gerade diese Sitzung sollte nicht öffentlich sein. Pressevertreter sollten überhaupt nicht bedient werden an diesem Tag. Ich bitte um eine entsprechend klare Anweisung der Konventsvorsitzenden an den Bundesgeschäftsführer.
Der Leiter der Bundesgeschäftsstelle, Hans-Holger Malcomeß, ruderte kleinlaut zurück:
Sehr geehrte Damen und Herren Empfänger der unten aufgeführten E-Mail von Herrn Marcus Pretzell MdEP, für das entstandene Missverständnis möchte ich mich entschuldigen. Ich habe hier offenbar – im Sinne einer möglichst professionellen Vorbereitung Ihrer Veranstaltung – meine Kompetenzen als Leiter der Bundesgeschäftsstelle unbeabsichtigt überschritten. Zwecks rascher Klärung habe ich dazu gerade mit dem Konventsvorsitzenden Herrn Berengar Elsner von Gronow telefoniert und folgende einheitliche Auffassung bestätigt: Selbstverständlich wird jegliche organisatorische Unterstützung Ihrer Konventssitzungen von Seiten der Bundesgeschäftsstelle ausschließlich nach vorheriger schriftlicher verbindlicher Anforderung durch die Konventsleitung gewährt. Es erfolgen keinerlei eigenständige Vorbereitungen von Seiten der Bundesgeschäftsstelle ohne eine detaillierte vorherige Abstimmung mit der Konventsleitung.
Der AfD-Konvent im November 2016, dominiert vom Streit der AfD im Saarland, wurde in der Presse als „kleiner Parteitag“ bezeichnet. Weitere Presseberichte beschäftigten sich mit dem durch den AfD-Konvent abgelehnten Mitgliederparteitag im Oktober 2017, dem Streit um parteinahe Stiftungen bei der Konvents-Sitzung im Mai 2018 in Berlin, mit dem bei der Sitzung im Juni 2019 in Erfurt diskutierten und immer wieder aufgeschobenen Sozialparteitag oder mit dem Streit um Björn Höcke beim Konvent im Januar 2020 in Erfurt.
Meuthen spielte in einem Interview im Deutschlandfunk die Rolle Höckes in der Gesamtpartei mit der Aussage herunter, dieser sei „nicht im Bundesvorstand, Herr Höcke ist nicht im Bundestag, Herr Höcke ist nicht in der Bundesprogrammkommission, nicht im Konvent der Partei“ – und betont damit die Wichtigkeit des Konvents.
Die Tagesschau berichtete im April 2019 über den Konvent anlässlich der Strafzahlungen wegen illegaler Wahlkampfspenden und der Inlandsgeheimdienst betonte in seinem Gutachten zur AfD die Schlüsselrolle des Konvents bei Entscheidungen zur Anerkennung von Vereinigungen innerhalb der AfD und zur „Unvereinbarkeitsliste“ der AfD.
Und zuletzt sorgten auf der Bühne des Konvents ausgetragene Machtkämpfe für Schlagzeilen in der Presse.
Obwohl der Konvent für die politische Ausrichtung der Partei eine entscheidende Rolle spielt und ein mächtiges Gremium ist, steht der Konvent seit seiner Gründung medial im Schatten der Parteitage und der Entscheidungen des Bundesvorstands.
Grund genug, den Konvent genauer unter die Lupe zu nehmen.
Die Geschichte des Konvents: Gründe und Gründung
Auf dem 2. AfD-Bundesparteitag am 22. und 23. März 2014 in Erfurt beschloss die Partei die Einrichtung eines „Finanzkonvents“ als zuständiges Gremium für die Finanzverteilung. Im Protokoll des Parteitags wird der Antrag des damaligen bayerische Landesschatzmeister Jochen Seeghitz festgehalten:
Antrag auf Einrichtung eines Finanzkonventes für 2014: Für die ordnungsgemäße Verteilung der Einnahmen der Partei schafft der Parteitag einen Finanzkonvent, der solange besteht, bis ein weiterer Parteitag im Rahmen einer neuen Satzung etwas Neues bestimmt. Mitglieder des Finanzkonvents sind die Mitglieder des Bundesvorstands sowie je angefangene 500 Mitglieder ein von den Landesvorständen geheim gewählter Vertreter der Landesverbände. Ab dem 01.07.2015 werden die Landesverbände durch auf den Landesparteitagen gewählte Mitglieder des Konvents bzw. deren gewählte Ersatzmitglieder vertreten.
Das erste Treffen des Finanzkonvents fand am 20. Juli 2014 in Kassel statt. Am 25. Juli schrieb der damalige Landesschatzmeister der AfD Mecklenburg-Vorpommern im internen Chat der AfD-Schatzmeister:
Habe gerade mal in den Entwurf der Satzung geschaut. Der Konvent soll ja ein ziemlich wichtiges "Organ" werden. Dann sollte unser Bundesschatzmeister ihm aber auch wenigstens 2 mal im Jahr über den Vollzug des Haushaltsplanes berichten.
Auf dem 3. Bundesparteitag am 30. Januar und 1. Februar 2015 in Bremen sollte dann die neue Bundessatzung beschlossen und damit der Konvent als zentrales Entscheidungsgremium festgeschrieben werden.
Die Einrichtung eines Bundeskonvents war innerhalb der AfD nicht unumstritten. Schon vor der Etablierung des Gremiums gab es kritische Stimmen, die eine Bürokratisierung und Verfestigung von Funktionärsstrukturen befürchteten und die Frage der Gründung des Konvents zu einem Machtkampf zwischen „Elite“ und „Basis“ stilisierten. Einige Mitglieder das „Satzungs-Initiative“ kritisierten vor dem Bundesparteitag in Bremen beispielsweise, dass dem Konvent als „Länderkammer“ Aufgaben übertragen werden würden, die eigentlich dem Parteitag als höchstem Beschlussgremium zustünden. Gewarnt wurde „vor Durchgriffsrechten des Bundesvorstands und Blockademöglichkeiten durch ihn“.
Der baden-württembergische AfD-Funktionär Thomas Seitz betonte kurz zuvor in der internen Facebook-Gruppe „Alternative Interna BW“ die Wichtigkeit dieser Entscheidung:
Liebe Parteifreunde,
es wird beim Parteitag bei der Satzungsdiskussion nicht nur um die Frage der Führungsspitze (Anzahl der Sprecher) gehen, sondern auch um die Frage der künftigen Kompetenzverteilung.
Zwischen Vorstand und Parteitag soll dabei nach dem Entwurf für § 12 der Satzung ein neues Organ eingefügt werden, der sog. Konvent. In der Begründung der Satzungskommission ist ausführlich dargelegt, welche Gesichtspunkte für diesen Konvent sprechen, es gibt aber auch beachtliche Gegenstimmen, die vor der Verlagerung von Kompetenzen weg vom Parteitag warnen.
Mir fehlt in der Diskussion bislang aber der Hinweis, dass wir aufgrund eines Parteitagsbeschlusses in Erfurt zumindest teilweise bereits über ein solches Organ verfügen, nämlich der in Erfurt als Übergangslösung ohne Satzungsgrundlage beschlossene Finanzconvent, der damit beauftragt wurde, anstelle des Parteitags über einen wesentlichen Teil der Mittel aus der staatlichen Teilfinanzierung zu entscheiden.
(...)
In der auf dem Bremer Parteitag beschlossenen Satzung wurde dem Konvent dann eine zentrale Rolle zugeschrieben:
Der Konvent berät den Bundesvorstand in politischen, finanziellen und organisatorischen Fragen der Partei. Zur wirksamen Ausübung dieser Beratungskompetenz steht ihm ein umfassendes Auskunftsrecht zu. Er beschließt über die Gründung von Vereinigungen sowie über die vertikale und horizontale Finanzverteilung der staatlichen Teilfinanzierung nach Abzug der Beträge gemäß § 10 Absatz 2 bis 4 der Finanz- und Beitragsordnung. Außerdem entscheidet er über die Ordnungen der Ausschüsse, die ihm durch die Satzung zugewiesenen Aufgaben und die durch den Bundesparteitag oder den Bundesvorstand zugewiesenen Aufgaben grundsätzlicher Art.
In der Sonderausgabe des AfD-Tarn-Magazins „Polifakt“ von Juni 2015 im Vorfeld des Spaltungs-Parteitags am 4. und 5. Juli in Essen wurde auch die Gründungsgeschichte des Konvents thematisiert. Im Artikel „Die Satzungsgeschichte – Chronologie des Unglaublichen – Von der Entstehung der ‚Bremer Satzung‘ bis zum missratenen Parteitag im Januar 2015“ von Werner Meier und Julian Flak wird eine Mail von Bernd Lucke an die Satzungskommission zitiert, in der er sich über die Satzung echauffiert:
Dieser Satzungsentwurf ist für mich völlig inakzeptabel. Er erschwert in unzumutbarer Art die Arbeit des Bundesvorstands, schafft den Konvent als eine Art Gegenregierung und destabilisiert in vielen kleinen Details die Partei.
Tatsächlich gestaltete sich die Etablierung des Konvents schwerfällig und voll bürokratischer Hürden. Am 10. Juni lud der Thüringer AfD-Landessprecher Stefan Möller zur konstituierenden Sitzung des Konvents ein:
Liebe Mitglieder des Bundesvorstands und der Landesvorstände,
der Thüringer Landesvorstand hat heute beschlossen, die unverzügliche Einberufung eines Konvents zu beantragen. Der getroffene Beschluss lautet:
"Der Landesvorstand Thüringen beantragt hiermit die unverzügliche Einberufung des Konvents gemäß § 12 Abs. 3 der Bundessatzung. Als Termin soll der 13.06.2015 gewählt werden. Die Tagung des Konvents muss jedoch spätestens innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Antrags stattfinden.
Thomas Lis aus dem bayerischen Landesvorstand zeigte sich noch am selben Tag schwer erbost:
Sehr geehrte Kollegen, dies ist also ein weiterer untauglicher Versuch, diese Schmierenkomödie, die derzeit veranstaltet wird, weiter zu betreiben. Mit solchen Aktionen stoßen Sie wieder weitere engagierte Mitglieder vor den Kopf, so dass diese diese chaotische Partei schnellstmöglich verlassen. Wir machen uns selbst kaputt dabei. Und übrigens natürlich auch die vielen Karrieregedanken, die sicherlich einige hegen. Mit dieser Art von Parteiarbeit werden wir nicht weit kommen.
Aus Niedersachsen meldete sich der stellvertretende Landesvorsitzende Jens Wilharm zu Wort:
plustern Sie sich hier mal nicht so auf. Sie können sich ja mit Ihren Weckruf -Kollegen im stillen Kämmerlein auf dieser Ebene unterhalten. Im Kreise der Landesvorstände der AfD würde ich die Form wenigstens zum Schein noch wahren. Sonst werden wir uns hier in Kürze nur noch gegenseitig anschießen. Munition haben auch andere auf Lager. In der Sache bin ich hier auf Ihrer Seite. Die Argumente gegen die Einberufung eines Konvents noch vor dem BPT kann ich nachvollziehen. Auch möchte ich keine weitere Verschiebung des Parteitages nach hinten haben. Wohl möchte ich Rechtssicherheit.
Am 11. Juni 2015 zeigte sich auch Ulrike Trebenius vom Landesverband Schleswig-Holstein empört:
Liebe Frauke, Sehr geehrter Herr Möller, liebe Kollegen,
wir sind von Deiner gestrigen Mail mit einer vorgeblichen Einladung zur konstituierenden Sitzung des Bundeskonvents mehr als befremdet. Aus Sicht des Landesverbandes Schleswig-Holstein handelt es sich hier um keine ordnungsgemäße Ladung zum Bundeskonvent.
Der Landesverband Schleswig-Holstein wird aus diesem Grund der Einladung für den 13. Juni 2015 nach Kassel nicht folgen.
Völlig abgesehen von der unzumutbar kurzen Ladungsfrist bezweifeln wir jegliche Legitimation, dass Du als Landesvorsitzende von Sachsen zu einem Konvent einladen zu könntest.
Solange der Konvent nicht konstituiert ist und die beiden Vorsitzenden nicht gewählt sind, ist es Aufgabe des Bundesvorstandes, nicht aber eines Landesvorsitzenden oder einer nicht durch Bundesvorstandsbeschluss legitimierten Einzelperson den Konvent zu einer konstituierenden Sitzung einzuladen.
(...)
Um die Verwirrung und den Schaden für die Partei durch Deine satzungswidrige Aktion nicht noch weiter zu verschärfen fordere ich Dich auf, die Einladung sofort zurückzunehmen. Sollte dies nicht erfolgen, werden wir offen und öffentlich gegen die geplante Farce vorgehen.
Bernd Lucke sagte den Konvent eilig ab:
Liebe Freunde,
am kommenden Wochenende findet keine Sitzung des Konvents statt. Der Bundesvorstand hat beschlossen, dass keine derartige Einladung ausgesprochen wird, weil die rechtlichen Voraussetzungen für eine konstituierende Sitzung des Konvents noch nicht gegeben sind.
Der Konvent kann erst nach der Neuwahl des Bundesvorstands in der satzungsgemäß vorgesehenen Form zusammentreten. Deshalb hat der scheidende Bundesvorstand bislang auch keine Vertreter für den Konvent gewählt. Derzeit ist kein Bundesvorstandsmitglied legitimiert, im Konvent für den Bundesvorstand zu sprechen oder zu stimmen.
Zudem haben mehrere Bundesländer weder gewählte Konventsmitglieder noch Bundesparteitagsdelegierte, die ihre Plätze einnehmen könnten. Das liegt zum Teil an der fehlenden Reihung bei Delegiertenwahlen, die in den Kreisen stattgefunden haben, zum Teil an den Rechtsunsicherheiten, die zur Absage des Delegiertenparteitages geführt haben.
Alle Landesverbände, die dies noch nicht getan haben, werden gebeten, baldmöglichst rechtsgültig gewählte Konventsvertreter zu benennen. Der Bundesvorstand wird seine Vertreter nach der Neuwahl des Bundesvorstands wählen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Lucke
Der baden-württembergische Landesvorstand hätte sich trotz mangelnder Legitimation selbst zu Konventsdelegierten erklärt, musste am 14. Juni 2015 unter dem Betreff „Absage Konvent am 20. Juni 2015 - Mitteilung Landesvorstand“ dann aber mitteilen:
Liebe Mitglieder und Förderer der AfD im Landesverband Baden-Württemberg,
unser letztes Rundschreiben hat bedauerlicherweise gleich wieder einige negative Reaktionen nach sich gezogen, in denen die Legitimation der Landesvorstandsmitglieder zur Vertretung des Landesverbandes auf dem für den 20. Juni einberufenen Konvent in Frage gestellt wurde.
Zwischenzeitlich hat allerdings der Bundesvorstand beschlossen, den Konvent vor dem Bundesparteitag nicht mehr einzuberufen (siehe Anlage) und die Diskussion hat sich damit im Grunde erledigt.
Trotzdem ist es uns wichtig, die mehr oder weniger offenen Vorwürfe des undemokratisch oder nicht legitimierten Handelns durch unseren Beschluss zur Konventsvertretung nicht unbeantwortet lassen.
Es ist unzweifelhaft, dass wir in Baden-Württemberg bis jetzt keine Konventsdelegierten in einer Form gewählt haben, die eine nach Regelung oder Übergangsregelung der Satzung eindeutige Legitimation darstellt. Dies liegt in der Wahl unserer Bundesparteitagsdelegierten in den Kreisen begründet, aus der sich eine für die Anwendung der Übergangsregelung notwendige Rangfolge nicht ableiten lässt.
In dieser Situation hat der Landesvorstand beraten, wie die Interessen unseres Landesverbandes trotzdem in einem ggf. einberufenen Konvent am besten wahrgenommen werden können. Nachdem der Landesvorstand zwischen den Parteitagen das höchste Führungsgremium unseres Landesverbandes ist und damit unzweifelhaft auch demokratisch legitimiert, gleichzeitig die zur Entsendung vorgesehenen Landesvorstandsmitglieder auch gewählte Bundesparteitagsdelegierte sind, haben wir uns im Sinne der Ihnen mitgeteilten Vertretung des Landesverbandes entschieden.
Jede andere Form der Auswahl unserer Delegierten für einen Konvent wäre vergleichbar rechtsunsicher, im Zweifelsfall aber weniger demokratisch legitimiert – schließlich ist der Landesvorstand für seine Führungsaufgabe vom höchsten Organ unserer Partei, dem Landesparteitag, demokratisch gewählt.
Die Alternative wäre gewesen, von Anfang an auf unser Stimmrecht in einem Konvent zu verzichten und dann ggf. Vertreter unseres Landesverbandes nur als "Beobachter" zum Konvent zu entsenden. Damit hätten wir aber die unserer Meinung nach in der aktuellen Situation notwendigen Mitspracherechte unseres Landesverbandes in einem Konvent aufgegeben, was sicherlich auch nicht im Sinne der von unserem Landesverband vertretenen Mitglieder und Förderer gewesen wäre.
Wir sind daher der Auffassung, eine der Situation angemessene und verantwortungsvolle Entscheidung im Sinne unseres Landesverbandes getroffen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Landesvorstand
Im Januar 2016 gab sich Konvent eine Geschäftsordnung. Darin wurde unter anderem festgehalten, dass zu jedem Beschluss mehrheitlich festgelegt werden kann ob er als öffentlich, parteiöffentlich oder konventsintern zu behandeln ist, dass das Protokoll lediglich den Teilnehmern und den ordentlichen Mitgliedern des Konvents zur Verfügung gestellt wird und dass die Sitzungen nicht öffentlich stattfinden.
Auch in den Jahren nach der Gründung blieb die Existenz des Konvents nicht unumstritten. Am 18. Mai 2018 schrieb der damalige Landesschatzmeister der AfD Thüringen auf Facebook:
Dabei sollte der Konvent eine Art "kleiner Parteitag" sein und kein ZK. Es ist sowieso beschämend, dass die AfD- Mitglieder die meisten Parteiinformationen aus der Presse erfahren. Das war bei Herrn Lucke anders.
Anfang 2019 schrieb Thomas Seitz auf Facebook:
Natürlich ist das grob gezeichnet. Aber die Verfilzung und Verkrustung der AfD schreitet mit einer Geschwindigkeit voran, die drastische Warnungen notwendig macht. Natürlich sind Entscheidungen durch die Basis nicht zwingend besser als die durch Delegierte, umgekehrt gilt das jedoch mindestens genauso. Immer häufiger macht sich aber die Auffassung breit, dass es Entscheidungen gebe, die man nicht frei der Mitgliederschaft überlassen könne, weil diese dafür zu dumm oder zu leicht manipulierbar sei. Das wird nicht immer so direkt ausgesprochen, sondern von einigen mehr verklausuliert, und vor allem nicht in der Öffentlichkeit. Genau so ist aber vor allem seitens der Vorstände auf Bundes- und Landesebene die Diktion, sobald die "Elite" der Funktionäre und Mandatsträger unter sich ist, sei es im Konvent oder in der Parlamentarischen Gesellschaft. Wir setzen uns doch angeblich für direkte Demokratie ein, warum aber arbeiten dann so viele der Vorstände daran, dass alles top-down laufen soll. Ob das jetzt die ausgekungelte EU-Liste war oder aktuell der Landesvorstand in Baden-Württemberg sein soll. Und das ist keine Frage von AM oder Flügel.
Ironischerweise kritisiert hier ausgerechnet ein elitärer Funktionär und Mandatsträger die „‚Elite‘ der Funktionäre und Mandatsträger“. Aber Doppelmoral ist bei Thomas Seitz nicht ungewöhnlich.
Der Konvent heute
In den Jahren 2020 und 2021 fanden trotz Corona-Pandemie mehrere Sitzungen des AfD-Konvent statt.
Am 25. Januar 2020 trafen sich 52 AfDlerInnen zur 23. Sitzung des AfD-Konvents im Hotel Krämerbrücke in Erfurt. Die 24. Konventssitzung sollte am 21. März am selben Ort stattfinden, wurde allerdings aufgrund des Verbots von Veranstaltungen mit mehr als 50 TeilnehmerInnen abgesagt.
Der nächste reguläre Konvent sollte am 20. Juni im Mercure Hotel Halle-Leipzig stattfinden. Der Termin wurde dieses Mal gehalten, allerdings musste der Tagungsort nach einer antifaschistischen Intervention ins sächsische Lommatzsch verlegt werden.
Der 25. AfD-Konvent fand am 18. Juli fand im Hotel „Schwarzes Roß“ im sächsischen Siebenlehn statt. Für die 26. und 27. Sitzung trafen sich die Delegiert am 19. September und 14. November wieder im Hotel Krämerbrücke in Erfurt.
Der für den 23. Januar 2021 geplante Konvent musste coronabedingt kurzfristig abgesagt werden. Zwischenzeitlich war geplant, den „kleinen Parteitag“ als Onlineveranstaltung abzuhalten, schließlich wurde er dann aber auf den 27. Februar 2021 verschoben. Diese 28. Sitzung des Konvents fand wieder im „Hotel Schwarzes Ross“ in Großschirma-Siebenlehn in Sachsen statt.
Die 29. Konventssitzung wurde am 8. Mai 2021 im „Ringberg Hotel“ im thüringischen Suhl abgehalten. Auch die 30. Sitzung soll am 30. Oktober 2021 in Suhl stattfinden.
Für das Jahr 2022 sind Konventssitzungen für den 12. März (31. Sitzung), 21. Mai (32. Sitzung) und 17. September (33. Sitzung) geplant. Das Datum der vierten Konventssitzung Ende des Jahres 2022 soll festgelegt werden, wenn das Datum des Bundesparteitags bestimmt wurde.
Wer ist der AfD-Konvent?
Neben dem Bundesschatzmeister und den vier VertreterInnen des AfD-Bundesvorstands besteht der Konvent aus mindestens 50 Delegierten der Landesverbände.
Wie wird man Mitglied des Konvents?
Es ist recht auffällig, dass selbst AfD-intern nicht allgemein bekannt zu sein scheint, welche Macht die Konventsdelegierten haben. Die Delegiertenwahlen sind oft am Ende der Tagesordnung von Parteitagen versteckt und selten wird prominent kommuniziert, wer gewählt wurde. Noch dazu werden die Wahlen häufig innerhalb von sehr kurzer Zeit durchgepeitscht, für ausführliche Vorstellungen der KandidatInnen oder Diskussionen bleibt wenig Zeit.
Als ein Beispiel für die Wahl der Konventsdelegierten der Länder kann der Parteitag der sächsischen AfD am 10. Februar 2019 in Markneukirchen dienen. Der eigentliche Parteitag wurde für einen „Sonderparteitag zur Wahl der sächsischen Bundeskonventsdelegierten“ unterbrochen. In einem bürokratischen Verfahren wurde festgelegt, 4 Mitglieder und 6 Ersatzmitglieder per Akzeptanzwahlverfahren für den Konvent zu wählen. Praktischerweise gab es genau 10 Wahlvorschläge. Einstimmig wurde beschlossen, dass die neun Bewerber und die eine Bewerberin eine einzige Minute Redezeit erhalten sollten, um sich vorzustellen. Dies spielte allerdings kaum eine Rolle, da es nicht wirklich um eine Vorstellung der KandidatInnen ging: Alle zehn waren den 309 anwesenden, stimmberechtigen AfD-Mitgliedern bereits durch ihre Pöstchen, Funktionen und Ämter hinlänglich bekannt. Es wurden also Funktionäre in einen weiteren, wenn auch besonders wichtigen, Funktionärsposten gewählt. Die Wahl verlief erfolgreich, im Protokoll der Sitzung wurde festgehalten: „Alle gewählten Kandidaten haben mehr als 50% der Stimmen erreicht.“ Da allerdings zwei der Gewählten die Wahl nicht annahmen oder annehmen konnten, wurden schließlich vier AfDler zu Delegierten und vier weitere zu Ersatzdelegierten erklärt.
In Bayern verliefen die Delegiertenwahlen demgegenüber nicht immer so einstimmig. Im Vorfeld des bayerischen Landesparteitags am 25. November 2018 in Greding wurde ein „Antrag auf Änderung der Wahlordnung“ eingereicht. Die AntragstellerInnen forderten darin die „gänzliche Streichung des Wahlverfahrens ‚Akzeptanzwahl‘“:
Wer bei der Akzeptanzwahl mehr "Nein"-Stimmen als "Ja" erhält ist disqualifiziert. (...) Bei der letzten Konventwahl wurden von 28 Kandidaten gerade mal 8 Kandidaten in den Konvent gewählt. Somit gibt es keinen Ersatzdelegierten für einen möglichen Ausfall eines Konventmitgliedes, viele verdiente Mitglieder wurden mit diesem Wahlverfahren kalt gestellt.
Zum Landesparteitag der AfD Nordrhein-Westfalen am 29. Januar 2017 in Oberhausen wurde ein Antrag auf Abwahl der Konventsdelegierten gestellt:
Eingereicht durch: Joachim Gerlach (#10598382)
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Konventsmitglieder sind abzuwählen.
Eingereicht am: 13.01.2017
Begründung: Der Konvent wurde auf dem Mitgliederparteitag in Bremen am 31.1/1.2.2015 beschlossen und firmiert als so genannter Kleiner Parteitag bestückt mit Vertretern des Bundesvorstandes und gewählter Landesvertreter. In NRW wurde die Mitgliederbeteiligung unterbunden in dem man möglichen Kandidaten 30 Sekunden Redezeit zu billigte und möglicherweise einmal mehr gelenkte Delegierte überwiegend ausgerechnet Landesvorstandsmitglieder wählte.
Das wäre analog so, als würde man in einen Betriebsrat ausschließlich Direktoren wählen.
Die Ergebnisse sind dann auch leicht ablesbar: Die Konventsbeschlüsse sind für die Mitglieder geheim, die Mitglieder müssen einmal mehr die Presse bemühen, wenn sie über IHRE Partei informiert sein sollten.
Bei der Wahl der rheinland-pfälzischen Konventsdelegierten auf dem Landesparteitag in Bingen im Dezember 2017 waren den Bewerbern (es kandidierten nur Männer) immerhin „2 Minuten Vorstellungszeit und 2 Fragen“ zugestanden worden. Im Protokoll des Parteitags wurde das folgende Prozedere nachgezeichnet:
Antrag: Akzeptanzwahlverfahren durchführen. VL erklärt dieses Verfahren. Abstimmung wird ausgezählt: 70 Ja, 74 Nein. Antrag damit mehrheitlich abgelehnt.
Antrag: Losverfahren anwenden. Antrag mehrheitlich angenommen. VL weist darauf hin, dass Stimmzettel Nr.11 zu verwenden ist.
Ein kleines bisschen lyrischer liest sich die Darstellung im „Alternativen Journal“ der AfD Baden-Württemberg, in dem die Wahl der Konventsdelegierten beim AfD-Landesparteitag am 17. und 18. Juni 2017 beschrieben wird:
Auch unsere Delegierten für den Bundeskonvent wurden neu gewählt. Der Konvent ist zuständig für alle politischen und organisatorischen Fragen der Bundespartei. Er kann Entscheidungen treffen, soweit sie nicht einem anderen Organ durch Gesetz oder Satzung vorbehalten sind oder Beschlüsse des Bundesparteitags entgegenstehen.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass diejenigen, die sich in den Konvent wählen lassen, fast immer bereits zur Funktionärsebene der AfD gehören. Auch der umgekehrte Effekt lässt sich beobachten: Wenn sich AfDler bei Parteitagen auf Pöstchen bewerben, rühmen sie sich gerne damit, bereits Mitglied oder Ersatzmitglied des Konvents zu sein. Thomas Seitz beispielsweise warb in seiner schriftlichen Bewerbung für das Bundesschiedsgericht vor dem Parteitag im Dezember 2017 in Hannover mit seiner Tätigkeit für den Bundeskonvent heuchlerisch für sich selbst:
Da ich grundsätzlich gegen Ämterhäufung bin, wollte ich eigentlich nicht erneut kandidieren, nachdem ich jetzt Bundestagsabgeordneter und auch Mitglied des Konvents sowie Bundesdelegierter meines Kreisverbands bin. Ich möchte mich allerdings auch nicht dem Vorwurf aussetzen, dass ich mich aus der ehrenamtlichen Funktion sofort zurück ziehe, nach ich nun als MdB "Berufspolitiker" bin.
Bei der Wahl in den Konvent geht es also wie üblich darum, den eigenen, schon bekannten Namen noch bekannter zu machen und durch das Sammeln von Pöstchen an Macht und Einfluss zu gewinnen.
Die Funktionärselite
Stand Anfang 2021 sind Tino Chrupalla aus Sachsen, Jochen Haug aus NRW, Carsten Hütter aus Sachsen, Joachim Hans Kuhs und Jörg Meuthen aus Baden-Württemberg die Delegierten des Bundesvorstands für den Konvent.
Die Anzahl der Konventsdelegierten jedes Bundeslands ergibt sich aus den Mitgliederzahlen des jeweiligen Bundeslands. Der aktuelle Mitgliederschwund, der unseren Einschätzungen zufolge deutlich größer ist als bisher von der AfD öffentlich zugegeben, hat also auch Auswirkungen auf den Konvent.
Die Zusammensetzung des Konvents ändert sich auch personell regelmäßig, da die Konventsdelegierten der Länder regelmäßig neu gewählt werden müssen. Es soll zwar einen Beschluss des Bundesvorstands geben, wonach alle Bundeskonventsdelegierten bis zum 31. Dezember 2021 im Amt bleiben können, wenn in ihrem jeweiligen Bundesland coronabedingt kein Landesparteitag abgehalten werden kann. Trotzdem bildet der folgende Überblick über die Delegierten der Bundesländer möglicherweise nicht den aktuellsten Stand ab.
Die Delegierten aus Baden-Württemberg waren bis zum Parteitag im September 2021 Alfred Bamberger, Jürgen Braun, Timm Kempf, Daniel Rottmann, Hansjörg Schrade, Jens Zeller und W. Peter Gremminger. Bei dem Parteitag wurden die Konvents-Delegierten neu gewählt, darunter Patrick Andreas Bauer.
Jürgen Braun aus Kirchberg an der Murr sitzt seit der Bundestagswahl 2017 für die AfD im Bundestag. Er ist ehemaliger Journalist und Dozent für Journalismus, hält Vorträge zum Thema „Lügenpresse“ und wünscht sich Verbote von Antifa-Gruppen. Beim Bundeskongress der „Jungen Alternative“ am 18. Februar 2018 in Büdingen gab Moritz Brodbeck an, „bei Jürgen Braun, MdB“ beschäftigt zu sein. Im November 2018 verkündete der baden-württembergische Verfassungsschutz die Beobachtung der JA, der frühere „Identitären“-Kader Brodbeck seinen Rücktritt von seinem JA-Landesvorstandspöstchen und Braun seine Idee einer Neugründung der Parteijugend.
Bayern entsandte bis zu den Neuwahlen im Oktober 2021 die Delegierten Florian Jäger, Juanita Klunk, Rainer Kraft, Alexander Neumeyer, Edeltraud Schwarz, Matthias Vogler und Andreas Winhart.
Andreas Winhart ist einer von vielen Korporierten in der AfD. Allerdings haben ihn seine Verbindungen „KSStV Alemannia München“ und „KStV Rhenania Innsbruck“ wegen seiner rechtsradikalen AfD-Umtriebe inzwischen rausgeworfen.
Berlin stehen laut des Verteilungsschlüssels zwei Delegierte zu, allerdings waren diese Posten von Ende 2019 bis März 2021 unbesetzt. Erst bei dem zuvor durch antifaschistische Interventionen fünf mal verschobenen Parteitag am 13. und 14. März 2021 schaffte es die Berliner AfD, ihre Konventsdelegierten zu wählen: Sebastian Maack und Götz Frömming nahmen an der Konventssitzung im Mai 2021 teil.
Aus Brandenburg kommen die Delegierten Hans-Stefan Edler und Steffen Kotré. Wiederholt nahm auch der Identitäre Kai Laubach für Brandenburg an den Sitzungen teil. An der Sitzung am 8. Mai 2021 nahm neben Edler und Kotré auch Andreas Galau aus Brandenburg teil. Seit dem 2. Halbjahr 2021 hat der Landesverband Brandenburg allerdings einen Vertreter weniger, da die Zahl der AfD-Mitglieder in Brandenburg im Vergleich zum ersten Halbjahr 2021 von 1585 auf 1270 schrumpfte. Bremen wird im Konvent von Thomas Jürgewitz vertreten, Hamburg von Andrea Oelschläger. Hessen stellt mit Albrecht Glaser, Robert Lambrou, Thomas Langnickel und Uwe Schulz vier Delegierte. Regelmäßig nimmt auch Bernd Vohl aus Hessen teil.
Aus Mecklenburg-Vorpommern kommt die Delegierte Ulrike Schielke-Ziesing, aus Niedersachsen Thorsten Althaus, Stephan Bothe, Armin Paul Hampel und Manfred Otto. Auch Thorsten Althaus ist Korporierter, ist mit seiner Verbindungszugehörigkeit bisher aber noch nicht öffentlich aufgefallen. Er war bis zu seinem Austritt Mitglied der Burschenschaft „Ghibellinia-Leipzig Hannover“ und dürfte weiterhin bei „Normannia-Leipzig Marburg“ und der rechtsradikalen „Dresdensia Rugia Gießen“ organisiert sein.
Aus Nordrhein-Westfalen kommen seit dem zweiten Halbjahr 2021 neun Delegierte. Zu diesen gehören Peter Bohnhof, Heinz Burghaus, Fabian Jacobi, Thomas Röckemann, Helmut Seifen, Enxhi Seli-Zacharias, Markus Wagner und Verena Wester. Auch Wilfried Jacobi ist regelmäßiger Sitzungsteilnehmer.
Rheinland-Pfalz wird durch Kai-Uwe Dettmar, Michael Frisch und Gilbert Kalb vertreten, das Saarland durch Josef Dörr. Aus Sachsen kommen die Delegierten Mario Aßmann, Jonas Dünzel, Joachim M. Keiler und Christian Kriegel, als VertreterInnen immer wieder Karin Wilke und Mike Moncsek.
Sachsen-Anhalt sendet kann zwei Delegierten entsenden. An den Konventen nahmen Matthias Lieschke und Andreas Mrosek teil, die dann von Arno Bausemer und Jan Wenzel Schmidt abgelöst wurden.
Schleswig-Holstein kann seit Anfang 2021 nicht mehr die beiden Delegierten Carlo Rodrigues und Reinhard Zimmermann entsenden, sondern nur noch einen. Aus Thüringen kommen die Delegierten Torben Braga und Olaf Kießling.
Parteiinterne (In-)Transparenz
Da der Großteil der Konventsmitglieder Delegierte der AfD-Landesverbände sind und auf Landesebene gewählt werden, fühlen sie sich in erster Linie ihren Landesverbänden verpflichtet und werden von diesen teilweise auch entsprechend in die Pflicht genommen. Trotzdem scheint den meisten Landesverbänden die innerparteiliche Transparenz nicht besonders wichtig zu sein, lediglich in Niedersachsen werden die AfD-Mitglieder regelmäßig über die Konventssitzungen informiert, vereinzelt auch in Mecklenburg-Vorpommern.
Im Geschäftsverteilungsplan der AfD Baden-Württemberg vom 12. September 2021 werden Hans-Peter Hörner und Hannes Ernst als „Schnittstelle Konvent“ genannt. In der Fassung des Geschäftsverteilungsplans vom 25. Februar 2020 wurden noch W. Peter Gremminger und Rebecca Weißbrodt als „Schnittstelle Konvent“ geführt. Gremminger gehört dem AfD-Bundeskonvent bereits seit dessen Konstituierung an und trat im November 2020 als Landesschatzmeister zurück. Dieser Rücktritt bot Anlass für Spekulationen, woraufhin die baden-württembergische Parteiführung sich an die Mitglieder wandte:
die Medien in Baden-Württemberg missbrauchen den Rücktritt von W. Peter Gremminger zum Anlass für Spekulationen. Es ist unserem ehemaligen Schatzmeister ein Anliegen, festzustellen, dass es sich bei dem Grund für seinen Rücktritt "ausschließlich um gesundheitliche Gründe" handelt.
Leider wird versucht, selbst bei höchstpersönlichen Gründen immer wieder durch Falschbehauptungen Unruhe in die Landespartei hineinzutragen. Wir lassen uns davon nicht aufhalten und bedanken uns abschließend erneut, für die wertvolle Arbeit bei unserem ehemaligen Landesschatzmeister W. Peter Gremminger und wünschen ihm eine baldige Genesung.
Weißbrodt war Landesvorstandsmitglied sowie Ersatzdelegierte für den Bundeskonvent und wurde nach Gremmingers Rücktritt Schatzmeisterin der AfD Baden-Württemberg. Sie trat im August 2021 zurück. In einem an einzelne Mitglieder des Bundesvorstands gerichteten Brandbrief erhob sie Vorwürfe finanzieller Unregelmäßigkeiten im Landesverband:
Die Revision, vor allem für das Jahr 2018, schloss mit einem erschreckenden Ergebnis ab. Über 100.000,00 € sind entweder von einem Belegmangel betroffen, mutmaßlich unwirtschaftlich, parteifremd und/oder gar nicht im Zuständigkeitsbereich eines Landesvorstands bewertet worden. Möglicherweise auch eine fehlerhafte Abwicklung in der Erbschaftssache.
Gremminger berichtete der „Basis“ recht selten über seine Konventsaktivitäten. Im Oktober 2017 fühlte er sich allerdings in der Pflicht, sich zu erklären und schrieb in einer Stellungnahme an die baden-württembergischen Parteimitglieder:
Liebe AfD-Mitglieder in Baden-Württemberg, nachdem nun zum zweiten Mal der Konvent (gem. § 12 Bundessatzung) überhaupt ein Echo in den Medien und der Parteiöffentlichkeit gefunden hat, ist es mir als altgedientem Konventsdelegierten aus Baden-Württemberg ein Bedürfnis, zum Thema "Mitglieder-Bundesparteitag" Stellung zu nehmen. (...) Auch wenn sich meine Argumentation für einen Mitgliederparteitag nicht durchgesetzt hat, stelle ich fest, dass die Entscheidung pro Delegiertenparteitag rechtskonform erfolgte.
In einzelnen Bundesländern sind Konvente auch auf Landesebene vorgesehen. Analog zum AfD-Bundeskonvent als Länderkammer sollten diese Landeskonvente unter anderem als Interessensvertretung der Kreisverbände auftreten. In der Satzung des AfD-Landesverbands Schleswig-Holstein (Fassung vom 2. Dezember 2017) ist beispielsweise ein Landeskonvent vorgesehen, der „den Landesvorstand in politischen, finanziellen und organisatorischen Fragen der Partei“ beraten soll. Schleswig-Holstein ist allerdings ein schlechtes Beispiel, da der dortige Konvent jahrelang selten einberufen wurde und noch seltener beschlussfähig war – einige Kreisverbände wählten nicht einmal mehr Delegierte. Konsequenterweise stand die „Streichung des Konventes aus der Landessatzung“ auf der Tagesordnung des AfD-Landesparteitags am 21. November 2020 in Neumünster.
In Baden-Württemberg diskutierte die AfD über die Einführung eines Landeskonvents. Auf dem 11. Landesparteitag, der am 17. und 18. Juni 2017 in der Badnerlandhalle in Karlsruhe stattfand, wurden neben der Wahl der Bundeskonventsdelegierten für die kommenden zwei Jahre auch über einen Landeskonvent diskutiert. Dieser hätte sich „entsprechend dem Konvent des Bundesverbandes“ aus 50 VertreterInnen der Kreisverbände und 5 VertreterInnen des Landesvorstands einschließlich Schatzmeister zusammensetzen sollen. Allerdings sprach sich eine Mehrheit gegen die Einführung des Landeskonvents aus und die notwendige 2/3-Mehrheit wurde verfehlt.
Einen funktionsfähigen Landeskonvent gibt es demgegenüber in Niedersachsen. In der Geschäftsordnung des Landeskonvents Niedersachsen (Fassung vom 7. September 2019) heißt es zu den Protokollen der niedersächsischen Landeskonventssitzungen:
Das Protokoll ist satzungsgemäß schriftlich niederzulegen und an die Parteimitglieder des Landesverbandes Niedersachsen zu versenden.
Auch der AfD-Bundeskonvent führt Protokolle. Diese werden allerdings nicht den Parteimitgliedern zur Verfügung gestellt, sondern lediglich den Konventsdelegierten. Die Information der Mitglieder erfolgt vereinzelt über „Kurzprotokolle“. In den meisten Fällen werden die Parteimitglieder aber gar nicht über die Diskussionen und Entscheidungen des Konvents informiert. Und wenn doch, dann über Informationsschnipsel, die der Presse durchgestochen wurden.
In manchen Landesverbänden wird zumindest phasenweise versucht, innerparteiliche Transparenz herzustellen. So versenden beispielsweise die niedersächsischen Delegierten des Bundeskonvents die Kurzfassungen der Bundeskonventsprotokolle manchmal an alle niedersächsischen AfD-Mitglieder. Teilweise werden sie sogar auf der Website der AfD-Niedersachsen veröffentlicht:
Aufgrund der erheblichen Bedeutung der Beschlüsse des Konventes und der basisdemokratischen Wahl der Delegierten durch einen Landesparteitag betrachten die vier niedersächsischen Bundeskonventsdelegierten es als ihre Pflicht, die Mitglieder möglichst transparent zu informieren. Deshalb werden hier alle Kurzberichte über die Ergebnisse der Sitzungen veröffentlicht (...)“.
Dies geht zurück auf eine Entscheidung des niedersächsischen Landesparteitags. In einer Mail vom 6. Oktober 2020 heißt es:
gemäß des Beschlusses des letzten Landesparteitages haben die vier niedersächsischen Bundeskonventsdelegierten gegenüber den Mitgliedern eine Informationspflicht über die Inhalte der jeweiligen Konventssitzungen.
Da alle vier Konventsdelegierten sich dem basisdemokratischen Ansatz unserer Partei unbedingt verpflichtet fühlen, ist dieser Beschluss von uns auf dem letzten Parteitag (Ende Tag 2) herbeigeführt worden. Die Konventsdelegierten werden auf einem Landesparteitag (zuletzt 2019 in Misburg) von den Mitgliedern gewählt, dementsprechend haben die Mitglieder ein Recht auf Unterrichtung. Das Konventsgeheimnis bleibt natürlich unberührt.
Dabei heben die Delegierten gerne ihre eigenen Rolle hervor und nutzen die Bühne für Statements im innerparteilichen Machtkampf.
Auch in Hessen versuchten sich die Parteioberen zeitweise in Transparenz gegenüber der Basis. Im Jahr 2017 berichteten beispielsweise mehrere damalige Mitglieder des Landesvorstands von der 9. Sitzung des Bundeskonvents, die am 7. Januar 2017 in Kassel stattfand und bei der es wie so häufig parteiinternen Streit gab:
Wie bereits in der Presse berichtet, wurden Herr Höcke und Herr Gauland auf Antrag eines Delegierten aus einem anderen Landesverband wegen der von ihnen verfassten Pressemitteilung vom 23.11.2016 zur Listenwahl in Nordrhein-Westfalen gerügt und aufgefordert, sich künftig an die anlässlich der Sondersitzung des Konventes verabschiedete Ehrenerklärung zu halten. Diese hat im Wesentlichen zum Inhalt, dass vor Äußerungen über Vorstands- und/oder Parteikollegen vorab mit der betroffenen Person gesprochen werden muss und die persönliche Kritik an Parteikollegen in der Öffentlichkeit als Tabubruch gilt, der vom Konvent zu sanktionieren ist.
In Mecklenburg-Vorpommern verfasste die Konventsdelegierte Ulrike Schielke-Ziesing im Januar 2021 einen „Rechenschaftsbericht“ über die Konventsaktivitäten im Jahr 2020:
Liebe Parteifreunde,
bei meiner Wahl zur Konventsdelegierten habe ich versprochen, regelmäßig aus dem Konvent zu berichten. Dem will ich nun für die im Jahr 2020 durchgeführten Sitzungen nachkommen.
Nur sehr vereinzelt versuchten die Konvents-Funktionäre, die Basis nicht nur zu informieren, sondern auch in Entscheidungsfindungen einzubeziehen. In einem Schreiben an die hessischen AfD-Mitglieder im Vorfeld des Konvents am 14. August 2016 wurden diese aufgefordert, über mehrere Fragen abzustimmen:
Nie haben wir einen funktionierenden Bundesvorstand dringender gebraucht als jetzt. Deutschland braucht die AfD und wir brauchen eine ge- und entschlossen handelnde Parteiführung. Wir, Ihre hessischen Delegierten des Bundeskonvents, würden Sie gerne basisdemokratisch in die Entscheidung der Konventssitzung am 14.08.2016 einbeziehen.
Die Tagesordnung der Sitzung sieht bislang eine Aussprache über die Situation in BW mit Stellungnahmen der anwesenden Bundesvorstandsmitglieder, die Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung über die Hintergründe der Situation in BW sowie die Beratung und Beschlussfassung über die Einberufung eines außerordentlichen Bundesparteitags mit den Tagesordnungspunkten "Abwahl des Bundesvorstands" und "Neuwahl des Bundesvorstands" vor.
Wir möchten daher folgende Fragen an Sie richten:
Was wünschen Sie sich als Ergebnis der Sitzung des Bundeskonvents am 14.08.2016?
1. Einen weiteren Versuch der Streitbeilegung und die Beibehaltung des bestehenden Bundesvorstands?
2. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung über die Hintergründe der Situation in BW?
3. Einen möglichst bald einzuberufenden Sonderparteitag mit Abwahl und Neuwahl des Bundesvorstands?
4. Zudem würden wir gerne im Konvent den Antrag stellen, dass der Bundesvorstand bundesweit professionelle Plakate/Banner vorrätig hält, die kurzfristig an stark frequentierten Orten aufgehängt werden können. Dies soll uns in die Lage versetzen, künftig schnellstmöglich auf Ereignisse wie in Würzburg, Reutlingen und Ansbach reagieren zu können. Einheitliche Grundaussage: DANKE, FRAU MERKEL! Würden Sie dies befürworten?
Transparenz gegen über der Basis oder gar Mitbestimmung ist allerdings äußerst selten. Deutlich häufiger gibt es parteiinterne Kritik an den Funktionärsstrukturen und der „Ämterhäufung“ von Konventsmitgliedern. Im Antragsbuch der AfD Rheinland-Pfalz für den Parteitag am 9. und 10. Dezember 2017 findet sich sogar ein „Antrag gegen Ämterhäufung“:
Im Landesverband Rheinland-Pfalz gibt es Personen, die bis zu 7 Ämter und Mandate gleichzeitig innehaben (Landtagsmandat, Landesvorstandsamt, Kreisvorstandsamt, kommunale Mandate, Delegiertenamt Parteitag, Delegiertenamt Konvent, LFA-Leitung). Diese Konzentration von Macht und Aufgaben auf eine einzelne Person ist nicht nur unnötig, weil es genügend Mitglieder gibt, die verantwortungsvolle Aufgaben übernehmen können. Sie ist auch schädlich, weil sowohl eine gegenseitige Ergänzung als auch die nötige Kontrolle natürlich nicht funktionieren, Nachwuchsarbeit dadurch behindert wird und ein politisches Amt, wenn es schon angestrebt wird, auch voll ausgefüllt werden soll, was bei 7 Ämtern schwerlich möglich ist.
Was macht der AfD-Konvent?
Die etwa viermal jährlich stattfindenden Konventssitzungen beginnen üblicherweise mit Berichten der Bundessprecher und des Bundesschatzmeisters, mit Berichten aus der meist kurz vor dem Konvent tagenden Schatzmeisterkonferenz, dem Satzungsausschuss und der „Jungen Alternative“. Im Anschluss werden die vor dem Konvent eingereichten Anträge diskutiert und abgestimmt.
Machtfragen sind reine Formsache
Eine der wichtigen Kompetenzen des AfD-Konvents besteht darin, über die Art und den Zeitpunkt der Durchführung von Parteitagen zu entscheiden.
Schauen wir uns die Entscheidung über Mitbestimmungsrechte der Basis am Beispiel von Mitgliederparteitagen an. Ende Juni 2016 schrieben die hessischen Konventsdelegierten eine Mail an die Mitglieder des Konvents mit dem Ziel, eine außerordentliche Konventssitzung einzuberufen:
Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Bundeskonvents der Alternative für Deutschland,
wie wir alle, führen auch wir, die hessischen Mitglieder des Bundeskonvents, viele Gespräche mit Mitgliedern unserer Partei. Das beherrschende Thema zurzeit ist die Uneinigkeit im Bundesvorstand. Wie wir meinen zu Recht, empfinden unsere Mitglieder, dass einige unserer Vorstandsmitglieder jedenfalls zu häufig Anlass zur negativen Berichterstattung über die AfD geben. Berichte über Machtkämpfe im Vorstand, Hintergrundgespräche mit Journalisten, die das dort Gesagte dann doch veröffentlichen, und Ähnliches bringen uns mehr Schlagzeilen als unsere Beiträge zur politischen Diskussion. Dabei brennt es an allen Ecken und Enden und unser politischer Einsatz wäre enorm wichtig.
Hoffen wir auf Besserung. Aber hoffen allein wird möglicherweise nicht reichen. Deshalb möchten wir auf diesem Weg Sie als Mitglied im Bundeskonvent ansprechen und bitten, eine entsprechende Vollmacht zu übermitteln, um uns zu legitimieren, auch in Ihrem Namen gemäß § 12 (3) der Bundessatzung
"... auf Verlangen des Bundesvorstands oder dreier Landesvorstände oder eines Viertels seiner Mitglieder ist der Konvent unverzüglich einzuberufen. Die Einberufung erfolgt auf einen Termin nicht später als drei Wochen nach Eingang des Verlangens, wenn dies ausdrücklich verlangt wird."
eine Konventssitzung einzuberufen.
Dies führte zu einigen Diskussionen auf dem internen Mailverteiler der Konventsdelegierten. Am 7. Juli 2016 meldete sich der Konventsdelegierte Fabian Jacobi aus Nordrhein-Westfalen zu Wort, der sich auch für eine Konventssitzung aussprach. Der Konvent hätte die Macht, einen Bundesparteitag einzuberufen mit dem Ziel, den Bundesvorstand abzuwählen:
Verehrte Kollegen, der Konvent wurde geschaffen für die Aufgabe, den Vorstand zu beaufsichtigen und in dem Fall, daß dieser erneut (wie seinerzeit) abhebt, ihn auf den Boden zurückzuholen. Es schaue sich ein jeder um und erwäge für sich, ob man diesen Vorstand in der zuletzt erlebten Art der Geschäftsführung ohne weitere Intervention fortfahren lassen darf. Der Konvent als das zuständige Organ hat die Pflicht, mit aller gebotenen Ernsthaftigkeit darauf eine Antwort zu finden. Tagesordnung: TOP 1 : Stellungnahme des Bundesvorstands, insbesondere der beiden Sprecher, zu dem Desaster in Baden-Württemberg, insbesondere den Verursachungsbeiträgen des Bundesvorstands TOP 2 : Aussprache zu den gehörten Ausführungen des Vorstands TOP 3 : Beratung und Abstimmung darüber, ob der Konvent die alsbaldige Einberufung des Bundesparteitags mit dem Gegenstand "Neuwahl des Bundesvorstands" beschließt. Wir sind die Notbremse der Mitgliedschaft. Darüber, ob wir diesen Zug so weiterrollen lassen oder ob wir uns ziehen, muß zügig eine Entscheidung getroffen werden. So oder so ist es unsere Entscheidung, also auch Verantwortung. Entnervten Gruß aus Köln
Bruno Hollnagel aus Schleswig-Holstein war nicht einverstanden:
Liebe Kollegen, ich halte gegenwärtig absolut nichts von der Einberufung eines Konvents. Ich erinnere daran, dass die Landesvorstände - wie vereinbart - bald wieder ein Treffen mit dem Bundesvorstand haben werden. Dort sollte in Ruhe ein konzentriertes Vorgehen verabredet werden. Jede aufgeregte Hektik ist unangebracht, bringt noch mehr Unruhe in die Partei und spielt unseren politischen Gegnern in die Hände. Stattdessen sollten wir alle jetzt verstärkt Sacharbeit leisten und durch diese überzeugen. Die Zeichen stehen für uns so gut wie nie. Wir sollten jetzt deswegen die Situation (Brexit, Bankenprobleme, Kleinkinderreaktionen von Schulz und Junkers, negative Stimmung gegen die EU-Bürokratie ...) für unsere Sache nutzen. Praktisch sollten wir nicht nur Programmarbeit betreiben, sondern unsere Vorsitzenden mit qualitativ hochwertigem Input unterstützen.
Später verdeutlichte er seine Position:
wenn Sie Medienrummel haben wollen und öffentliches Putschgerede, dann machen Sie eine Sitzung des Konvents und drücken damit die Umfrageergebnisse der AfD.
Frank Neppe meinte dazu:
Den Medienrummel und offenes Putschgerede haben wir bereits. Deswegen brauchen wir einen Konvent um das zu beenden!
Thomas Ehrhorn wollte Diskussionen lieber auf den nächsten regulären Konventstermin verschieben und sprach sich gegen eine Sondersitzung aus:
Ein Sonder-Konvent dagegen impliziert aber für jeden erkennbar, eine zwingende Notwendigkeit, hervorgerufen durch eine besonders kritische Situation. Unsere Botschaft nach außen muss zurzeit aber lauten: Die kritische Situation ist bereinigt! Wer diese recht einfachen Zusammenhänge nicht verstehen kann, oder will, dem muss ich unterstellen, dass er offenkundig nicht bereit ist, sein persönliches Bedürfnis, mitreden zu wollen, dem Wohl der Partei unterzuordnen.
Daraufhin meldete sich Fabian Jacobi erneut zu Wort:
"Persönliche Bedürfnisse" der Mitglieder des Konvents sind genauso irrelevant wie "persönliche Bedürfnisse" der Mitglieder des Vorstands.
Die einen wie die anderen sind gewählt - und haben mit der Annahme des jeweiligen Amtes sich verpflichtet - eine spezifische Aufgabe zu erfüllen.
Geschäftsführung die einen, Aufsicht und Kontrolle und "Mitreden" (oha!) die anderen. (Die anderen sind wir.)
Nun kann man unterschiedlicher Meinung sein, was genau daraus im konkreten Falle folgt. Das muß jeder gewählte Konventsdelegierte für sich entscheiden und vor seinen Wählern verantworten.
Am 15. Juli 2016 teilte der Leiter der AfD-Bundesgeschäftsstelle, Hans-Holger Malcomeß, den Konventsdelegierten mit:
hiermit lade ich Sie im Namen der Konventsvorsitzenden herzlich zu einer außerordentlich einberufenen Sitzung des Bundeskonvents der AfD am 14. August 2016 um 10:30 Uhr nach Kassel ein. Bitte entnehmen Sie die offizielle Einladung und vorläufige Tagesordnung den Anlagen. Nach Mitteilung beider Konventsvorsitzender wurde diese Sitzung von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Konvents gefordert und war daher nach § 12 Abs. 3 Bundessatzung einzuberufen. Eine Einberufung innerhalb von drei Wochen war von deutlich unter 14 Mitgliedern gefordert worden. Die Konventsvorsitzenden haben bei der Terminierung insbesondere bereits die Verfügbarkeit der beiden Bundessprecher abgeklärt. Der jetzt gewählte Termin ist der einzige in den kommenden Wochen, bei dem die Anwesenheit beider Sprecher möglich ist.
Ende August informierten dann die damaligen Bundessprecher Frauke Petry und Jörg Meuthen in einem Schreiben alle Parteimitglieder über den Ausgang der 1. Sondersitzung des Bundeskonvents:
Auch wenn das Ergebnis der Sondersitzung Ihnen durch die rege mediale Berichterstattung bekannt sein dürfte, finden Sie nachstehend die offizielle Pressemitteilung im Nachgang der Sitzung des Konvents am 14. August 2016:
„Der Konvent der AfD hat sich mit den Problemen der Partei in Baden-Württemberg und im Bundesvorstand ausführlich beschäftigt.
Er begrüßt die Erklärung der Verantwortlichen aus Baden-Württemberg, baldmöglichst dafür Sorge zu tragen, wieder zur Arbeit in einer Landtagsfraktion zurückzukehren. Er hat mit breiter Mehrheit beschlossen, keinen Sonderparteitag einzuberufen.“
Seit Jahren streitet sich die AfD darüber, ob Parteitage als Mitgliederparteitage oder als Delegiertenparteitage stattfinden sollen. An den deutlich größeren Mitgliederparteitagen können alle Mitglieder teilnehmen und abstimmen, bei den nur einige hundert TeilnehmerInnen starken Delegiertenparteitagen werden Entscheidungen durch Delegierte getroffen, die von den Kreisverbänden gewählt werden.
In der AfD-Satzung wird dazu ausgeführt:
Der Bundesvorstand beschließt über Ort und Datum des Bundesparteitags. Der Bundesparteitag findet als Vertreterversammlung (Delegiertenparteitag) statt, sofern nicht der Bundesparteitag oder der Konvent beschließt, ihn als Mitgliederversammlung einzuberufen.
In der „Flügel“-Facebook-Gruppe „Björn Höcke Anhänger” wurde im Januar 2017 über die Möglichkeit diskutiert, einen Mitgliederparteitag anstelle eines Delegiertenparteitags durchzusetzen:
in Stuttgart wurde beschlossen: Parteitage sind Delegiertenparteitage, es sei denn der vorhergehende BPT oder der Konvent beschliesst etwas anderes.
Die „Flügel“-AfDler waren sich dabei der Bedeutung des Konvents bewusst:
Nur der Konvent, oder der Parteitag kann über einen Mitgliederparteitag entscheiden. Der Schlüssel ist der Konvent, der setzt sich im Wesentlichen aus Funktionären zusammen.
Im August 2017 fand schließlich eine Online-Mitgliederbefragung über die Durchführung eines Bundesparteitags als Mitgliederversammlung statt. Eine Mehrheit sprach sich dafür aus und der Bundesvorstand teilte am 6. September 2017 den AfD-Parteimitgliedern mit:
Mit dieser Ergebnismitteilung liegt die Entscheidung über den weiteren Ablauf nicht mehr beim Bundesvorstand, sondern ausschließlich beim Konvent unserer Partei, der auf seiner nächsten Sitzung zu dieser Empfehlung einen entsprechenden Beschluss herbeiführen kann.
Der Konvent entschied dann allerdings wie bereits ein Jahr zuvor gegen einen Mitgliederparteitag.
Für den Bundesparteitag am 2. und 3. Dezember 2017 in Hannover stellte Thomas Seitz den Antrag, den Bundesparteitag zur Neuwahl des Bundesvorstands 2019 als Mitgliederparteitag abzuhalten. Zur Begründung führte er aus:
Während des Bundestagswahlkampfs kam es zu einer Mitgliederbefragung, aufgrund derer der Konvent im Oktober 2017 zu entscheiden hatte, ob der diesjährige Bundesparteitag als Mitgliederparteitag stattfinden soll. Die Entscheidung des Konvents gegen einen Mitgliederparteitag führte zu heftigen Diskussionen und Vorwürfen durch Befürworter von Mitgliederparteitagen. Wesentlich für die Entscheidung des Konvents war der zeitliche Aspekt, der die gebotene Durchführung eines Mitgliederparteitags im Jahre 2017 unmöglich gemacht hat. Die Diskussion und die glaubhaften und nachvollziehbaren Informationen aus der Bundesgeschäftsstelle haben ergeben, dass der Planungshorizont für einen Mitgliederparteitag, an dem mit rund 5.000 Mitgliedern gerechnet werden muss, nicht unter einem Jahr liegt und eher in Richtung zwei Jahre geht. Die Entscheidung, ob der im Jahre 2019 wieder turnusgemäß zu wählende Bundesvorstand von einem Delegiertenparteitag oder einem Mitgliederparteitag bestimmt werden soll, muss demgemäß bereits jetzt getroffen werden.
Im Protokoll des Landesparteitag der AfD Baden-Württemberg vom 18. März 2018 wurde allerdings dann festgehalten:
Hr. Thomas Seitz berichtet vom Bundeskonvent. Mitgliederparteitage würden nur von den Landesverbänden BW und Bayern befürwortet. Von Delegierten-PT werde mehr Qualität erwartet. Er selbst werde sich nicht weiter im Konvent für Mitglieder-PT einsetzen, es sei denn, die Mitgliederbasis zeige deutlicheres Interesse.
Der Konvent und die Flügelkämpfe
Selbstverständlich wurden und werden die Flügelkämpfe in der AfD auch in und mittels des mächtigen Konvents ausgetragen.
Im Frühling 2020 stritten sich der ehemalige Thüringer AfD-Schatzmeister Klaus Gebhardt und der rechtsradikale AfD-Abgeordnete Hans-Thomas Tillschneider aus Sachsen-Anhalt in der dem Anti-Flügel-Lager nahestehenden Facebook-Gruppe „Berliner AfD-Salon“:
Klaus Gebhardt an Hans-Thomas Tillschneider:
Zwischen Gauland, Höcke und Poggendorf fanden lange vor dem PAV Höcke Treffen zur Entmachtung Petry’s statt. Soviel zu den redlichen Flügelrepräsentanten.Hans-Thomas Tillschneider an Klaus Gebhardt:
Das stimmt nicht. Ich war 2014/2015 im LaVo Sachsen und durfte das Wirken der F. Petry zusammen mit ihrer fragwürdigen Entourage (Wurlitzer, v.Below etc.) erleben. Schon im April 2014 hat Petry dort Stimmung gegen Höcke gemacht, im übrigen aus rein machtpolitischen Gründen. Sie hatte schlicht Angst vor ihm, weil er beliebt war, charismatisch wirkt und reden kann. Das war die Grundmotivation. Die politischen Begründungen anläßlich von umstrittenen Formulierungen etc. waren nur vordergründig.Klaus Gebhardt an Hans-Thomas Tillschneider:
Doch das stimmt. War sogar Thema im Konvent.
Ein relativ aktuelles Beispiel für die parteiinternen Machtkämpfe ist der Streit um den Leiter der „Arbeitsgruppe Verfassungsschutz“ der AfD. Der Konvent vom 27. Februar 2021 hatte sich dabei mehrheitlich gegen den Bundesvorstand gestellt:
Der Bundesvorstand wird aufgefordert, seine Entscheidung vom 21. Dezember 2020, den bisherigen Leiter der Arbeitsgruppe Verfassungsschutz Herrn Dr. Roland Hartwig zu entlassen, zu überdenken und ggf. zu korrigieren. Außerdem spricht der Bundeskonvent Herrn Dr. Hartwig für seine bisherigen Leistungen ausdrücklich Dank und Anerkennung aus.
Der Bundesvorstand antwortete darauf in einer Mail an die Konventsdelegierten und Ersatzvertreter:
der Konvent hat in seiner 28. Sitzung am 27. Februar 2021 unter TOP 2.4 oben aufgeführten Beschluss gefasst, der viele, teils sehr kontroverse Debatten ausgelöst hat. In einzelnen Äußerungen – insbesondere in Form von Posts auf Socialmedia-Plattformen – wurde dieser Beschluss auch unvollständig oder falsch wiedergegeben.
Der Bundesvorstand sieht sich deshalb veranlasst, die wesentlichen Gründe darzustellen, die schließlich zur Abberufung von Herrn Dr. Roland Hartwig als Leiter der "Arbeitsgruppe Verfassungsschutz" geführt haben.Spätestens seit der Causa Andreas Kalbitz im Mai 2020 hatte der Bundesvorstand – insbesondere die vom Bundesvorstand zum Zwecke der juristischen Abwehr eingerichtete "Arbeitsgruppe Verfassungsschutz" – das Vertrauen in Herrn Dr. Hartwig grundlegend verloren. Dieser Vertrauensverlust ergab sich im Wesentlichen aus der veränderten strategischen Ausrichtung von Herrn Dr. Hartwig in Bezug auf die Abwehr der offensichtlich politisch motivierten Bestrebungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf Hochstufung der Gesamtpartei zu einem Verdachtsfall.
Dr. Hartwig äußerte immer öfter die Überzeugung, dass die Arbeit der "Arbeitsgruppe Verfassungsschutz" und damit die des Bundesvorstands zur Abwehr der geplanten Höherstufung unnötig sei, denn sie könne die Beobachtung letztendlich nicht verhindern. Diese auch öffentlich zur Schau gestellte Haltung wirkte sich zwangsweise stark demotivierend auf die engagiert arbeitenden anderen Mitglieder der Arbeitsgruppe aus. Eine solche Haltung muss darüber hinaus auch als schwerwiegender strategischer Nachteil in den zu erwartenden juristischen Auseinandersetzungen zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz begriffen werden. Die Arbeit der "Arbeitsgruppe Verfassungsschutz" kam in Folge weitgehend zum Erliegen.
Im Bericht der niedersächsischen Konventsdelegierten über den Konvent wurde die Auseinandersetzung folgendermaßen beschrieben:
Nach einigen finanztechnischen Fragen und Beschlüssen entbrannte eine kontroverse Diskussion auf dem Bundeskonvent. Entzündet wurde diese Diskussion durch einen Antrag, der landesverbandsübergreifend von 19 Delegierten eingebracht wurde.
Dieser Antrag hatte zum Ziel, dass der Bundesvorstand seine Entscheidung vom 21. Dezember 2020, den bisherigen Leiter der Arbeitsgruppe Verfassungsschutz Herrn Dr. Roland Hartwig zu entlassen, zu überdenken und ggf. zu korrigieren solle.
Herr Meuthen lehnte diesen Antrag entschieden ab und begründete, dass Herr Dr. Hartwig nicht mehr das Vertrauen des Bundesvorstandes habe. Herr Hartwig verfolge bei der Verfassungsschutzproblematik eine andere Strategie als die Mehrheit des Bundesvorstandes, habe sich unangemessen Verhalten und sei deshalb abgelöst worden.
Demgegenüber führten Teile der Konventsdelegierten aus, dass man auf die hohe fachliche Kompetenz von Herrn Hartwig nicht verzichten könne, dieser gerade im Hinblick auf die Motivierung der Parteimitglieder sehr gute Arbeit geleistet habe und persönliche Animositäten bei solchen Entscheidungen keine Rolle spielen dürften.
Im Folgenden entbrannte eine hitzige Diskussion, bei der es auch zu einem scharfen Wortwechsel zwischen unserem Bundessprecher Herrn Prof. Meuthen und dem Mitglied des Bundesvorstandes Brandner kam. Beide Seiten vertraten ihre Position entschieden und es kam zu zahlreichen Abstimmungen über das weitere Vorgehen.
Hoheit über die Finanzen
Eine Hauptaufgabe des AfD-Konvents ist die Verwaltung und die Verteilung großer Geldsummen aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Diese Mittel werden beispielsweise als Zuschüsse und Darlehen für Wahlkämpfe der Landesverbände vergeben. Ausgaben, welche die Gesamtpartei betreffen, werden ebenfalls durch den Konvent beschlossen. Hierbei geht es beispielsweise um die Finanzierung von Bundesparteitagen oder der länderübergreifenden Gremien wie Bundesfachausschüsse, Bundesprogrammkommission oder Bundesschiedsgericht. Auffällig ist, dass hohe Summen für die parteiinterne Bürokratie und für juristische Auseinandersetzungen aufgewendet werden. So wurden im Haushaltsplan 2021 etwa fünf Millionen Euro für Wahlkämpfe des Bundesverbands vorgesehen und knapp zweieinhalb Millionen Euro für Personalkosten der Bundesgeschäftsstelle.
Für „Recht und Datenschutz (mit Verfassungsschutz)“ wurden im Haushaltsplan 2021 über 700.000 Euro eingeplant und für „Technik und IT“ über 500.000 Euro. Unter letzteren Posten dürften unter anderem die Kosten für das parteiinterne Programm zur Mitgliederverwaltung fallen, den „Parteimanager“. Diese Software wird von der Augsburger Firma „Sewobe AG“ entwickelt. Sewobe nennt auf ihrer Website viele ihrer Kunden, die AfD allerdings verschweigt sie – wohl aus gutem Grund. Die beiden Sewobe-Chefs Eiko Trausch und Thomas Weishaupt, die beide seit vielen Jahren die zentrale technische Infrastruktur für die AfD betreiben, sind in Augsburg und Umgebung lokalpolitisch engagiert, gut vernetzt und sicherlich um ihren Ruf besorgt. Sewobe wirbt sogar mit dem politischen Engagement seiner Gründers: „Sehr früh entwickelte das Team Online-Lösungen für Kunden- und Mitgliederverwaltungen. Einer der ersten stark online geführten Kommunalwahlkämpfe Deutschlands wurde von Eiko Trausch als Wahlkampfmanager für die Augsburger CSU betreut.“ Trausch sitzt außerdem als „CEO SEWOBE AG, Radio-Urgestein und Vorstand des Augsburger Medienforum e.V.“ in der Jury des „Augsburger Medienpreises“. Thomas Weishaupt ist sogar Mandatsträger. Er sitzt seit 2014 für die Freien Wähler im Gemeinderat der Gemeinde Westendorf im Landkreis Augsburg und ist seit 2018 Erster Vorsitzender der Freien Wähler Vereinigung Westendorf. Die „Sewobe AG“ wirbt neben dem für die AfD entwickelten „Parteimanager“ auch mit weiteren Softwarelösungen zur Mitgliederverwaltung, etwa dem „Vereinsmanagager“, dem „Verbandsmanager“ oder sogar dem „Gewerkschaftsmanager“.
Vor der Konventssitzung am 2. April 2016 sandte Peter Gilardoni von der Bundesgeschäftsstelle den Delegierten „kurzfristig anbei noch 2 erläuternde Unterlagen zur morgigen Sitzung“:
1. Zu TOP 3.b. Haushalsplan 2016 und hier konkret dem Personaletat der derzeitige Personalschlüssel der BGS.
2. Zu TOP 3.g. Diskussion und Beschluss über die weitere Nutzung des Parteimanagers und ggf. Festlegung eines Budgets für die Umsetzung ein Positionspapier zur Weiterentwicklung des Parteimanagers.
Der Bundesvorstand hat mit Beschluss vom 7. September 2019 festgelegt, dass „sämtliche Gliederungen der Alternative für Deutschland eine gemeinsame Software sowohl für die Mitgliederaufnahme als auch für die Mitgliederverwaltung verwenden“ müssen und weist an, dass „die seit 2013 vom Bundesverband und von den Gebietsverbänden der Alternative für Deutschland verwendete Online-Verwaltungssoftware „Parteimanager“ der SEWOBE AG (...) weiterhin ausnahmslos anzuwenden ist“.
Mit dem Haushaltsplan 2020 sollte der Konvent beschließen, aus den Gemeinschaftsmitteln des Konvents 60.000 Euro für die Software „Parteimanager“ zu bezahlen, was 50% der Kosten entspräche. Die andere Hälfte sollte aus Mitteln des Bundesverbands getragen werden.
Aktuell steht eine Entscheidung zur Finanzierung des Nachtragshaushalts für das Jahr 2021 an und der Bundesvorstand brachte hierzu einen Antrag für die Konventssitzung am 30. Oktober 2021 ein:
Der Konvent möge eine – die mittelfristige Finanzplanung betreffende – Teilauflösung der nach § 10 Abs. 1 Ziffer 3. im Haushaltsjahr 2021 erstmals gebildeten Rücklage (insgesamt 467.728,29 €) zur teilweisen Gegenfinanzierung des vom Bundesvorstand dem Konvent zur Bestätigung vorgelegten Nachtragshaushaltes 2021 des Bundesverbandes für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 200.000 € beschließen.
Weitere Geldanträge auf dem kommenden Konvent betreffen Klagen gegen die Landesämter für Verfassungsschutz und Finanzierung von Landtagswahlkämpfen. Der AfD-Landesverband Berlin stellte einen Sachantrag zur „Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit der Klage des AfD LV Berlin gegen das Landesamt für Verfassungsschutz in Höhe von 12. 000 (Kanzlei Höcker).“ Der Bundesvorstand stellt Anträge für Klage gegen die Landesämter für Verfassungsschutz Hessen und Sachsen-Anhalt in Höhe von jeweils 10.000 Euro, die über das Konventsbudget abgerechnet werden sollen. Und die AfD Brandenburg fordert „zur Finanzierung der Weiterführung von Klageverfahren des Landesverbands Brandenburg der AfD gegen das Landesamt für Verfassungsschutz Brandenburg einen Zuschuss in Höhe von 30.000 Euro“. Als Begründung geben sie an:
Die Beobachtung eines ganzen Landesverbandes der AfD durch den Verfassungsschutz kann weder vom betroffenem Landesverband noch von der Partei als Ganzes klaglos hingenommen werden. Wegen der immensen Bedeutung des Ausgangs des Rechtsstreites muss die rechtliche Vertretung auf höchsten juristischen Niveau erfolgen.
Die bisher angestrengten Verfahren vor dem Brandenburger Verfassungsgericht haben noch nicht zum Erfolg geführt (Klageabweisung). Weitere Verfahren zum selben Sachverhalt betr. Verfassungsschutzbericht 2019 und 2020 (absehbar auch 2021) vor dem Verwaltungsgericht Potsdam befinden sich im Verfahren (anliegend Kurzbeschreibung der Verfahren).
Der Landesverband ist nicht in der Lage die erforderlichen Mittel allein aufzubringen.
Umgang mit Parteispendenaffären
Die verschiedenen Spendenaffären der AfD beschäftigen auch den AfD-Konvent. Im März 2019 schrieb der Parteivorsitzende Jörg Meuthen eine Propaganda-Mail in eigener Sache an die „Damen und Herren Delegierte und Ersatzdelegierte des Konvents der Alternative für Deutschland“, die wir aus archivarischen Gründen dokumentieren:
in den letzten Tagen ist auch aus Ihrem Kreis mehrfach die Bitte geäußert worden, ich möge mich doch einmal zu meiner vorgeblichen Verstrickung in die sogenannte "Spendenaffäre" rund um die Unterstützungsleistungen der Goal AG für meinen Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg im ersten Quartal des Jahres 2016 äußern. Dieser Bitte will ich nun entsprechen. Ich habe das übrigens bereits an anderer Stelle getan, nämlich in einem Interview mit der WELT am 11. März 2019. Da dieses ausführliche, den gesamten Sachverhalt beleuchtende Interview jedoch online hinter einer Bezahlschranke von WELT-Online liegt (www.welt.de/190140245) iegt, haben es vermutlich viele Menschen nicht gelesen - Sie finden es deshalb im PDF-Anhang dieser E-Mail.
Inzwischen treiben die medialen Unterstellungen, Vermutungen, Insinuationen über vermeintlich illegale Vorgänge und eine vorgebliche Verstrickung der AfD oder meiner Person in diese Vorgänge immer bizarrere Blüten, und es erscheint mir angezeigt, dazu auch auf diesem Wege einmal - und ich betone: einmal! - Stellung zu beziehen, um die Dinge ein für alle Mal klarzustellen. Ich stelle voran: Ich habe nichts Unrechtes getan, und zwar weder in moralischem noch in rechtlichem Sinn. Alle anderslautenden Unterstellungen, von wem auch immer getätigt, sind falsch.
Alles, was ich getan habe, ist dem mir gut bekannten Inhaber der schweizerischen Werbeagentur Goal AG (einem deutschen Staatsbürger, das nur am Rande) im Lauf des baden-württembergischen Landtagswahlkampfs 2016 eine Freistellungserklärung zu unterzeichnen, nachdem er mir von sich aus angeboten hatte, einige für meine Wahl werbende Maßnahmen (Plakate etc.) vorzunehmen. Mit der Zeichnung dieser mir vorgelegten Freistellungserklärung habe ich gestattet, dass die Goal AG für meine Wahl in den von mir vertretenen Wahlkreisen Backnang und Bretten werben darf. Ich habe mit der Unterzeichnung dieser Freistellungserklärung definitiv keinen Auftrag für bestimmte Werbemaßnahmen erteilt, noch habe ich oder ein Mitarbeiter der Partei damit oder zu späterem Zeitpunkt Einfluss auf Menge und Art der Werbemaßnahmen genommen. Das ist auch bereits alles, was ich getan habe.
Ich habe niemals in irgendeiner Form Spendengeld von der Goal AG, ihrem Inhaber oder einem Mitarbeiter der Goal AG angenommen. Ich habe niemals einen Vertrag mit der Goal AG über Werbemaßnahmen geschlossen und selbstverständlich auch der Goal AG oder ihrem Inhaber niemals meinerseits Zahlungen geleistet. Es bestanden und bestehen meinerseits keinerlei Geschäftsbeziehungen zur Goal AG. Gleiches gilt für meine Partei, die Alternative für Deutschland.
Weder ich selbst noch meine Partei haben in dieser Angelegenheit irgendetwas zu verbergen, und wir haben auch zu keinem Zeitpunkt gegenüber behördlichem Auskunftsersuchen irgendetwas zu verbergen versucht. Ganz im Gegenteil haben wir von Beginn an, als im Laufe des Jahres 2017 - deutlich mehr als ein Jahr nach der Landtagswahl - eine erste Anfrage seitens der Bundestagsverwaltung an die Partei in der Bundesgeschäftsstelle einging, die den Sachverhalt eines zu überprüfenden Spendencharakters der Dienstleistungen der Goal AG aufwarf, vollinhaltlich mit der Bundestagsverwaltung kooperiert und alle an uns gerichteten Fragen vollständig und fristgerecht nach bestem Wissen beantwortet.
Das gilt auch für eine weitere Anfrage aus dem Monat Juli 2018, in der die Bundestagsverwaltung Auskunft über die Höhe des Geldwertes der Unterstützungsleistungen der Goal AG und die Kostenträger der Maßnahmen anfragte. Ungeachtet unserer schon zu diesem Zeitpunkt bestehenden Rechtsauffassung, dass es sich bei den Unterstützungsleistungen nicht um Parteispenden im Sinne des § 25 Parteiengesetz handelt, wir dementsprechend also gar keine Auskunftspflicht haben, haben wir bei der Goal AG diese Informationen angefragt. Wir erhielten daraufhin die Auskunft, dass sich die Gesamtsumme der Unterstützungsleistungen für Plakate, Inserate, Flyer und Grafik auf einen Wert von 89.800 € belaufe und es insgesamt zehn in der Antwort namentlich benannte Unterstützer gegeben habe. Weder die überraschend hohen Kosten der Unterstützung noch die Existenz oder die Namen der Unterstützer waren zuvor mir oder der Partei bekannt. Alle in der Antwort aufgeführten Kostenträger sind nicht Mitglieder der AfD und mir wie auch der Bundesgeschäftsstelle unbekannt. Wir haben alle uns von der Goal AG gelieferten Informationen wunsch- und fristgerecht der Bundestagsverwaltung am 10. September 2018 gemeldet.
Nachdem vor einigen Wochen aufgrund von Medienberichten Zweifel an der Unterstützerliste aufkamen, haben wir erneut bei der Goal AG nachgefragt, ob die Unterstützerliste so wie im August 2018 uns gemeldet und an die Bundestagsverwaltung weitergereicht stimme. Am 7.3. 2019 erhielten wir daraufhin seitens der Goal AG die verbindliche schriftliche Bestätigung, dass die bislang aufgeführten Beträge und aufgeführten Personen korrekt seien. Auch diese Auskunft haben wir mit Schreiben vom 19.3.2019 der Bundestagsverwaltung zur Kenntnis gegeben.
Wenn nun Recherchen des "Spiegel" zu einem anderen Ergebnis gelangen und gar Behauptungen im öffentlichen Raum stehen, hier seien Bestechungszahlungen an Menschen geleistet worden, damit diese sich als Unterstützer auf dieser Liste aufführen lassen, so steht dies in diametralem Widerspruch zu der uns mitgeteilten Information und auf Nachfrage erneut bestätigten Auskunft der Goal AG über die Unterstützer. Auf diese Information habe ich mich und hat die Alternative für Deutschland sich selbstverständlich verlassen und auch verlassen dürfen. Sollte diese Information sich, was nach heutigem Kenntnisstand völlig offen ist, als unzutreffend erweisen, so habe weder ich mich noch irgendein Gremium unserer Partei sich in irgendeiner Form nicht korrekt verhalten. Wir haben zu jedem Zeitpunkt mit den Behörden kooperiert und alle uns vorliegenden Informationen auf Basis des uns verfügbaren Kenntnisstandes gegenüber der Bundestagsverwaltung offengelegt. So rechtsstaatlich korrekt werden wir uns natürlich auch weiterhin verhalten.
Entscheidend für die Gesamtbetrachtung ist aber vor allem folgendes: Wir haben sehr sorgsam rechtlich überprüfen lassen, ob die von der Goal AG vorgenommenen Maßnahmen überhaupt den Tatbestand einer Parteispende im Sinne des § 25 Parteiengesetz erfüllen oder nicht. Erstens: Die geldwerten Zuwendungen sind keine Spenden im Sinne der unter § 25 Parteiengesetz aufgeführten Spendenverbote - diese gelten nur für Geldzahlungen. Zweitens: Die geldwerten Zuwendungen wurden nicht an die Alternative für Deutschland geleistet. Ergebnis: Es handelt sich daher eindeutig NICHT um Parteispenden im Sinne des § 25 Parteiengesetzes, weshalb auch die dort aufgeführten Regelungen und Sanktionen nicht in Anwendung gebracht werden können.
Demzufolge hat die Alternative für Deutschland weder eine Auskunftspflicht (ungeachtet dessen haben wir die gewünschten Auskünfte gegeben), noch lassen sich Strafzahlungen wie die uns von der Bundestagsverwaltung in meinem Fall wie auch in dem meines Parteifreundes Guido Reil angekündigten (die Medien berichteten erfreut) rechtlich vertreten. Schon gar nicht habe ich oder hat meine Partei irgendeine Verpflichtung, Vorgänge zwischen der Goal AG und ihren tatsächlichen oder mutmaßlichen Unterstützern zu überprüfen oder in eigener Regie über die vorgenommene Nachfrage hinaus zu untersuchen.
Wenn die Bundestagsverwaltung in diesem Kontext irrig an der Verhängung von Strafzahlungen gegen die Alternative für Deutschland festhalten sollte, werden wir dagegen alle Rechtsmittel einlegen und uns unser Recht auf dem Gerichtsweg erstreiten, so wie wir es in der Auseinandersetzung mit einer anderen Behörde, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, derzeit auch - und zwar bekanntermaßen bisher sehr erfolgreich - tun.
Liebe Leser, das ist viel Stoff, ich weiß das wohl. Nicht zuletzt deshalb habe ich lange gezögert, mich dazu überhaupt hier zu äußern. Aber das Maß ist voll und es muss nun eben sein. Um was geht es denn tatsächlich? Sie lesen und jeder kann das überprüfen: Nicht meine Partei noch ich selbst haben hier etwas Unrechtes getan. Es ist kein Geld geflossen, und es gibt keine schwarzen Kassen. Nicht bei uns!
Einige Fragen drängen sich förmlich auf, die ich hier zum Abschluss nur aufwerfen will (ohne jede Hoffnung, dass sich Medienvertreter diesen Fragen mit ähnlicher Inbrunst annehmen wie dem Versuch, mir einen nicht vorhandenen Skandal anzuhängen). Zum Beispiel diese: Warum eigentlich braucht die Bundestagsverwaltung mehrfach etliche Monate, um auf unsere jeweils binnen weniger Wochen erfolgten vollständigen Antworten ihrerseits zu reagieren? Und warum werden genau jetzt, zum einsetzenden Europawahlkampf 2019, Strafzahlungen gegen genau die zwei ersten Listenkandidaten der AfD angekündigt, noch dazu auf einer mehr als fragwürdigen Rechtsgrundlage? Wer ist eigentlich oberster Vorgesetzter der Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung und welche eigenen Erfahrungen mit bis heute nicht vollständig aufgeklärten Spendenvorgängen bringt dieser politisch mit allen Wassern gewaschene Vorgesetzte, Dr. Wolfgang Schäuble, mit?
Ist es nicht ein wenig erstaunlich, dass zu Beginn des Wahljahres 2019 zunächst die Verfassungsschutzkeule gegen die AfD geschwungen wird, und nachdem sich dieser Versuch als lächerlich und überdies in Teilen als glatt rechtswidrig erwiesen hat, nun quasi die gesamte Parteispitze der AfD medial zu kriminalisieren versucht wird (Alice Weidel, Guido Reil und ich mit einer vermeintlichen Spendenaffäre, Alexander Gauland mit einer vermeintlichen Steuerstraftat)? Könnte es vielleicht sein, dass daran interessierte Kreise eine vor der Europawahl möglichst maximale Rufschädigung der AfD und ihrer Spitzenfunktionäre intendieren? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…
Ein letztes, und wirklich ausnahmsweise etwas ganz Persönliches: Es wäre glatt geschwindelt, zu behaupten, die gegen mich erhobenen Vorwürfe in Zusammenhang mit der Unterstützung der Goal AG zu meinem Landtagswahlkampf 2016 - und übrigens nur zu diesem! – ließen mich kalt. Nein, das tun sie nicht. Es ist, um das nur anzudeuten, nicht eben angenehm, das zu ertragen. Es ist kein Vergnügen, massenmedial mit Vorgängen in Verbindung gebracht zu werden, wie der "Spiegel" und andere sie derzeit thematisieren, und quasi wie ein halbseidener Halunke dargestellt zu werden, ohne tatsächlich damit etwas zu tun oder auch nur ansatzweise etwas Unrechtmäßiges getan zu haben. Ich muss das leider ertragen, und also ertrage ich es.
All diejenigen, die diese Rufschädigung derzeit versuchen, handeln nach der Devise, es wird schon etwas hängenbleiben - "semper aliquid haeret", das wusste man schon im alten Rom hinsichtlich ungerechtfertigter, aber stetig wiederholter Vorwürfe. Allein: Es wird diesen Leuten am Ende nichts nutzen. Wir gehen unseren Weg, und alle Versuche, uns auf die eine oder andere Weise doch noch aufzuhalten, werden ebenso scheitern wie alle bisherigen Versuche auch.
Und zwar aus einem ganz einfachen Grund: Weil Deutschland unsere Partei braucht, dringender denn je. Das ist meine, das ist unsere Motivation, und das spüren immer mehr Bürger, die ihr Land nach bald 14 Jahren Kanzlerschaft einer Frau Merkel kaum mehr wiedererkennen. Es ist an der Zeit für einen echten politischen Wechsel. Zeit für die AfD!
Mit herzlichen Grüßen Ihr Jörg Meuthen Bundessprecher und Spitzenkandidat zur Europawahl 2019
Der Bundesgeschäftsführer Hans-Holger Malcomeß informierte die Konventsdelegierten deutlich nüchterner im Vorfeld des Konvents am 30./31. März 2019 über die laufenden Gerichtsverfahren wegen illegaler Parteispenden:
um Ihnen eine rechtzeitige Vorbereitung auf die nächste Konventssitzung am 30./31. März 2019 zu ermöglichen, erhalten Sie mit dieser E-Mail weitere drei Anlagen zum TOP 4.a. "Bildung von Rückstellungen aus Mitteln der staatlichen Teilfinanzierung" und dem zugehörigen Beschlussantrag des Bundesvorstandes:
1) Mitteilung des AfD-Bundesverbandes an die Bundestagsverwaltung vom 19.03.2019 (Goal AG ./. Jörg Meuthen, Guido Reil);
2) Stellungnahme des AfD-Bundesverbandes an die Bundestagsverwaltung vom 07.03.2019 (Goal AG ./. Guido Reil);
3) Stellungnahme des AfD-Bundesverbandes an die Bundestagsverwaltung vom 20.12.2018 (KV Bodenseekreis).
Zu Punkt 3) sei angemerkt, dass der Landesschatzmeister Baden-Württemberg, Frank Kral, bei der Sachverhaltsbeschreibung auf Seite 2 oben im zweiten Absatz das Fehlen eines Telefonates kritisiert hat, dass er am Abend des 14.08.2017 mit der Kreisschatzmeisterin des KV Bodenseekreis, Brigitte Hinger, geführt haben will. Frau Hinger bestreitet aber, zu dem Zeitpunkt mit Herrn Kral telefoniert zu haben - ebensowenig kann sie sich daran erinnern, von ihm über die Problematik bei Auslandszahlungen aus der Schweiz aufgeklärt worden zu sein. Damit stand Aussage gegen Aussage, so dass es Zweifel an deren Stimmigkeit gab und dieses Telefonat nicht in der juristischen Stellungnahme erwähnt werden konnte.
Weiterhin sei vorab darauf hingewiesen, dass neben diesen drei oben aufgeführten Verfahren auch noch andere Verfahren zwecks Prüfung von möglichen Verstößen gegen das Parteiengesetz in der Bundestagsverwaltung laufen - insgesamt sind es mehr als zehn Verfahren. Die Bandbreite reicht dabei unter anderem von kostenfreien Exemplaren des "Deutschland-Kurier" vor allem in den Landtagswahlkämpfen Bayern und Hessen 2018 bis hin zu angeblichen Spendenzahlungen an die Interessengruppierung "Der Flügel" im Zusammenhang mit der Organisation der sogenannten Kyffhäusertreffen. Einen kurzen Überblick aller momentan laufenden Verfahren wird unser Finanzdirektor Frank Thiele in der Konventssitzung geben.
Auf dem Bundeskonvent am 30. Oktober soll die „Affäre Rohrböck“ auf der Tagesordnung stehen. Albrecht Glaser stellte den Antrag, dass ein „Mitglied der vom Bundesvorstand eingesetzten Arbeitsgruppe Tom Rohrböck“ über „den aktuellen Stand der Befragung über Kontakte von Tom Rohrböck zu Mandatsträgern der AfD berichten“ möge. Zwar hatte der Bundesvorstand gegenüber der Presse behauptet, dass die Vorgänge rund um die Berateraffäre aufgeklärt werden würden, aber anschließend passierte kaum etwas nichts:
das Thema Aufklärung des Komplexes "Tom Rohrböck" ist vor Monaten vom BuVo angegangen worden. Bis heute ist ein zielorientierter Fortgang der Angelegenheit nicht erkennbar. Dem Vernehmen nach soll die Aufklärung auch deshalb stocken, weil mutmaßlich wichtige Zielpersonen die Anfragen der Arbeitsgruppe, die zur Aufklärung eingesetzt wurde, nicht beantworten. Ich sehe daher den Konvent in der Verantwortung, die Angelegenheit vorwärts zu treiben und stelle daher den nachfolgenden Beschlussantrag.
Beschlussantrag: Ein Mitglied der vom Bundesvorstand eingesetzten Arbeitsgruppe Tom Rohrböck möge dem Konvent den aktuellen Stand der Befragung über Kontakte von Tom Rohrböck zu Mandatsträgern der AfD berichten. Des Weiteren sollen dem Konvent alle Mandatsträger benannt werden, die sich bisher noch nicht in der seit Juli 2021 laufenden Befragung geäußert haben.
Seinen Antrag begründet Glaser folgendermaßen:
Der Bundesvorstand hat in seiner Telefonkonferenz am 28.06.2021 die Einsetzung einer Untersuchungskommission beschlossen, um den vollen Umfang und Einfluss des Netzwerks von Tom Rohrböck auf die AfD zu ermitteln. Diese Befragung fand, inklusive einer Erinnerung und genaueren Erläuterung, im Sommer diesen Jahres statt. Es geht um die Frage, ob auf unsere Partei auf klandestine Weise von außen Einfluss ausgeübt worden ist. Ein solcher Anfangsverdacht ist für unsere Partei keine Kleinigkeit und bedarf daher dringend der Aufklärung. Unsere Mandatsträger haben als besonders exponierte Vertreter der Partei eine große Verantwortung dafür, dass auch über Parlamentskanäle illegitime Einflussnahmen unter keinen Umständen stattfinden. Der Versuch, sich der Befragung zu entziehen, stellt daher ein nicht hinnehmbares Verhalten dar. Eine mangelnde Kooperation in dieser Frage muss als potenziell parteischädigendes Verhalten angesehen werden. Da anderweit ein Fortgang dieser Angelegenheit nicht stattzufinden scheint, muss sich der Konvent mit der Angelegenheit befassen.
Hier wird der Konvent also genutzt, um Druck aufzubauen und dadurch interne Ermittlungen zu erzwingen.
Immobilien zur institutionellen Konsolidierung
Immer wieder war auf den AfD-Konventen der letzten Jahre der Erwerb von Immobilien Thema. Zeitweilig war die AfD auf der Suche nach eigenen, geeigneten Immobilien für die Bundesgeschäftsstelle oder sogar für Tagungen und für Parteitage. Im Juli 2020 wurden zwei konkurrierende Anträge gestellt.
Alexander Neumeyer aus Bayern stellte einen Antrag auf Erwerb einer Immobilie durch eine Art AfD-Genossenschaft:
Der Konvent möge beschließen, daß der Bundesvorstand aufgefordert wird, alle nötigen Schritte für die Gründung einer nicht gemeinnützigen Genossenschaft in die Wege zu leiten. Einziger gewerblicher Zweck dieser Genossenschaft ist der Erwerb einer geeigneten Immobilie zum Zwecke der Vermietung an die Bundespartei. Diese Immobilie muß dafür geeignet sein, alle wichtigen organisatorischen Strukturen der Partei auf Bundesebene aufnehmen zu können.
Albrecht Glaser bevorzugte ein Modell zum Erwerb einer Immobilie durch die Partei und stellte folgenden Antrag:
Der Konvent beauftragt den Bundesvorstand, in angemessener Zeit ihm ein Konzept vorzulegen, in welcher Form für die weitere Zukunft die Zentralverwaltung des Bundesverbandes in Berlin untergebracht werden soll. Damit verbunden soll eine Konzeption für eine dauerhaft und ständig nutzbare Tagungsstätte entwickelt werden, welche geeignet ist, den Beratungsbetrieb für die Programmarbeit, den Konvent und möglichst verschiedene Formen der politischen Bildung und Schulung durchzuführen.
Begründung:
Durch die freundliche Zuwendung eines der AfD gewogenen Gönners sind wir in der Lage, einen solchen Schritt der institutionellen Konsolidierung vorzunehmen. Dabei ist in erster Linie daran zu denken, aus vergänglichem Geld Immobilienwerte zu schaffen, die unsere administrative Leistungsfähigkeit und unsere jederzeitige restriktionsfreie Versammlungsmöglichkeit gewährleisten, sofern es nicht um Großveranstaltungen wie z. B. Parteitage geht.
Für eine zentrale Bundesverwaltungsstelle ist der Standort Berlin gesetzt. Für die übrigen Faszilitäten erscheinen Standorte möglichst in der Mitte Deutschlands wünschenswert. Dies sowohl zur Optimierung der Reiseaktivitäten als auch zur Gewährleistung einer Atmosphäre, die einem solchen Ort der Begegnung ein angemessenes Umfeld verschafft.
Mit freundlichen Grüßen
Albrecht Glaser MdB
Auf dem Konvent am 18. Juli 2020 wurde dann allerdings ein Geschäftsordnungsantrag auf Nichtbefassung mit großer Mehrheit angenommen. Ob damit auch der Erwerb einer AfD-Großimmobilie vom Tisch ist, bleibt abzuwarten. Auf dem Konvent im September 2020 berichtete der Bundesvorstand von einem „Immobilienverkauf aus dem Erbe“ und Bundesgeschäftsführer Malcomeß beantwortete Fragen der Delegierten „rund um die AfD-Erbschaft (u.a. Immobilienerwerb)“. Im November 2020 war die „Erbsache Strangfeld“ Thema. Dabei ging es um eine Millionenerbschaft des im Juli 2018 verstorbenen Reiner Strangfeld aus Bückeburg, die auch mehrere Immobilien umfasste.
Auch auf anderen Ebenen hat die Partei mit Immobilien aus Erbschaften oder Schenkungen zu tun. Beispiele hierfür sind ein der Desiderius-Erasmus-Stiftung vermachter halber Garagenhof in Lutherstadt Wittenberg und ein der AfD Baden-Württemberg im Januar 2017 von Friedrich Stauch vererbtes Dreifamilienhaus und mehrere Grundstücke in Walddorfhäslach. Im von der Bundestagsverwaltung veröffentlichten Rechenschaftsbericht 2019 nennt die AfD Immobilien in Bückeburg, Hemmingen, Hamburg, Wiesbaden und Walddorfhäslach.
Mitgliederaufnahme und Unvereinbarkeitslisten
Seit ihrer Gründung streitet sich die AfD darüber, wer als Mitglied aufgenommen werden darf und wer ausgeschlossen werden soll. Die Macht darüber, „Unvereinbarkeiten“ zu beschließen und damit Abgrenzungen und rote Linien festzulegen, liegt einmal mehr beim Konvent. In § 2 Abs. 2 und 4 der „Satzung“ der AfD ist diese Rolle festgeschrieben:
Der Bundesvorstand und die Landesvorstände können allgemeine Regeln für die Mitgliederaufnahme beschließen, die für alle Untergliederungen verbindlich sind. Diese Regeln können auch Kriterien enthalten, wann eine Aufnahme in die Partei nicht möglich ist. Der Konvent kann vom Bundesvorstand beschlossene Regeln ändern und außer Kraft setzen. (..) Personen, die Mitglied einer extremistischen Organisation sind, können nicht Mitglied der Partei sein. Als extremistisch gelten solche Organisationen, welche in einer vom Bundesvorstand beschlossenen und den Gliederungen übermittelten Unvereinbarkeitsliste aufgeführt sind. Der Konvent kann Bewertungen gemäß Satz 2 mit der Mehrheit seiner Mitglieder ändern.
In der 21. Sitzung des Bundeskonvents am 15. Juni 2019 wurde der Entwurf für den Leitfaden für die Mitgliederaufnahme diskutiert. Im Oktober wurde der Leitfaden durch den Bundesvorstand beschlossen, in der Konventssitzung am 2. November 2019 wurde dieser Beschluss bestätigt.
Besonders strittige Fälle wie zum Beispiel die Auflösung des saarländischen AfD-Landesverbands durch den AfD-Bundesvorstand wegen Zusammenarbeit mit der NPD wurden im Konvent diskutiert. Im Protokoll des AfD-Konvents vom 2. April 2016 in Kassel heißt es dazu:
Der Bundeskonvent hat die Entscheidungsgründe des Bundesvorstandes zur Auflösung des Landesverbands Saarland gem. § 8 Abs. 1b der Bundessatzung auf seiner Sitzung am 2. April 2016 umfassend erörtert. Der Bundeskonvent kommt danach zu dem Ergebnis, die Entscheidung des BuVo für richtig und angemessen zu halten. Durch Appell unterstützt der Konvent die Vorgehensweise des BuVo und empfiehlt dem Bundesparteitag die Zustimmung zum Bestätigungsbeschluss, der nach § 8 Abs. 3 der Bundessatzung durch den Bundesparteitag getroffen werden muss.
Abstimmung: einstimmig angenommen
Für viele Diskussionen sorgten verschiedene Beschlüsse des Konvents zur Abgrenzung gegenüber den „Pegida“-Aufmärschen. Im Mai 2016 hatte der Bundesvorstand ein Redeverbot für AfD-Mitglieder beschlossen.
Am 31. Mai 2016 schlug Roland Ulbrich in der Facebook-Gruppe „Internes Forum der Patriotischen Plattform“ Alarm:
Dank der freundlichen Hilfe von Herrn Gauland hat Frau Petry in Sachsen einen unterwürfigen Landesvorstand. Es gibt von dort einen Antrag an den Konvent, das PEGIDA-Redeverbot auf alle GIDA-Organisationen zu erweitern.
Am 4. Juni 2016 wurde vom Konvent beschlossen:
Der Bundeskonvent der Alternative für Deutschland beschließt, dass AfD-Mitglieder weder als Redner noch mit Parteisymbolen der Alternative für Deutschland bei PEGIDA-Veranstaltungen und sonstigen Gida-Veranstaltungen auftreten dürfen. Redeauftritte von PEGIDA-Vertretern/ Gida-Vertretern und PEGIDA-Symbole/ Gida-Symbole auf AfD-Veranstaltungen lehnen wir ab.
Am 11. März 2017 wurde der Beschluss von 2016 „konkretisiert“:
Der Bundeskonvent der Alternative für Deutschland beschließt in Konkretisierung seines Beschlusses vom 04. Juni 2016, dass AfD-Mitglieder weder als Redner noch mit Parteisymbolen der Alternative für Deutschland bei Veranstaltungen der "Thügida", "Thügida und Wir lieben Sachsen e.V." und der "Freiheitlich Patriotischen Alternative" auftreten dürfen. Redeauftritte von Vertretern dieser Organisationen auf AfD-Veranstaltungen lehnen wir ab.
Am 3. März 2018 wurde der Beschluss zumindest teilweise wieder gekippt:
Der Konvent stellt entsprechend der geltenden Gesetzes- und Rechtslage fest, dass es AfD-Vertretern möglich ist, bei Veranstaltungen von PEGIDA (Dresden) eigene Positionen öffentlich zu vertreten.
Am 5. März 2018 schickten die Bundessprecher Jörg Meuthen und Alexander Gauland aufgrund von Aufruhr in Partei und Öffentlichkeit eine beschwichtigende Mail an sämtliche Mitglieder mit dem Betreff „Information über Rechtslage PEGIDA-Beschluss im Konvent“:
liebe Mitglieder und Förderer der Alternative für Deutschland,
am vergangenen Wochenende kam es in verschiedenen Presseveröffentlichungen zu einer fehlerhaften Interpretation des vom Konvent der Alternative für Deutschland am 3. März 2018 gefassten Beschlusses. Entgegen manchen anderslautenden Meldungen wurde allerdings weder eine "Kooperation" mit dem PEGIDA Förderverein e.V. beschlossen noch fand ein irgendwie gearteter "Schulterschluß" statt. Der Konventsbeschluss stellte lediglich die seit August 2016 bestehende Sachlage klar.
Weil die damit verbundenen Pressemeldungen aber zu mehr oder weniger lebhaften Diskussionen in unserer Partei geführt haben, wollen wir Sie auf diesem Weg über die derzeitige Rechts- bzw. Beschlusslage informieren, die sich tatsächlich nur in einem Punkt geändert hat und wie folgt zusammenfassen lässt:AfD-Mitglieder können auf Veranstaltungen der PEGIDA Dresden auftreten bzw. reden, sofern sie dabei keine AfD-Symbole verwenden. Redeauftritte von PEGIDA-Vertretern bzw. PEGIDA-Symbolik auf AfD-Veranstaltungen sind weiterhin nicht zulässig. Redeauftritte von AfD-Mitgliedern auf allen sonstigen -GIDA-Veranstaltungen und Redeauftritte von Vertretern sonstiger -GIDA-Initiativen sind ebenfalls weiterhin nicht erlaubt.
Mit freundlichen Grüßen Jörg Meuthen und Alexander Gauland Ihre Bundessprecher der Alternative für Deutschland
Aktuell wird in AfD-Kreisen die mögliche Unvereinbarkeit mit „Zentrum Automobil“ aufgeregt diskutiert. AfDler und andere Nazis hatten Anfang Oktober empört einen Screenshot der der rechtsradikalen Scheingewerkschaft verbreitet, der die Ablehnung der AfD-Mitgliedsaufnahme des ZA-Schlägers Andreas Ziegler zeigte.
Der Nazibursche und Thüringer Konventsdelegierte Torben Braga stellte deshalb für den Konvent am 30. Oktober 2021 in Suhl folgenden Antrag:
Antragstext
1. Das zuständige Mitglied des Bundesvorstands wird gebeten, über die Gründe für die (angebliche) Einstufung der Gewerkschaft "Zentrum Automobil" als "extremistische Organisation" im Sinne des § 2 Absatz 4 der AfD-Bundessatzung zu berichten.
2. Vorsorglich wird zudem beantragt, der Konvent möge die Einstufung der Gewerkschaft "Zentrum Automobil" als "extremistische Organisation" im Sinne des § 2 Absatz 4 der AfD-Bundessatzung entsprechend der Bestimmung im § 2 Absatz 4 Satz 3 der AfD-Bundessatzung aufheben. Antragsbegründung
Verschiedene Parteifunktionäre und Medienvertreter verbreiten spätestens seit den frühen Abendstunden des 20. Oktober 2021, dass der Bundesvorstand angeblich die Gewerkschaft "Zentrum Automobil" als "extremistische Organisation" im Sinne des § 2 Absatz 4 der AfD-Bundessatzung eingestuft, diese Vereinigung also in die sogenannte "Unvereinbarkeitsliste" der Partei aufgenommen habe.
Das zuständige Mitglied des Bundesvorstands wird gebeten zu berichten, ob die Informationen über diese (angebliche) Einstufung der Gewerkschaft "Zentrum Automobil" tatsächlich der Wahrheit entsprechen und, falls ja, welche Gründe hierfür ausschlaggebend waren.
Da diese (angebliche) Entscheidung des Bundesvorstands viele Parteimitglieder, darunter auch den Antragsteller, überrascht hat und zunächst kaum nachvollziehbar erscheint, wird zudem vorsorglich beantragt, dass der Konvent von der Möglichkeit des § 2 Absatz 4 Satz 3 der AfD-Bundessatzung gebrauch macht, und die Entscheidung des Bundesvorstands aufhebt.
Anerkennung: Parteinahe Stiftung
Um den Erhalt von sehr viel Steuergeld geht es bei der Etablierung einer parteinahen Stiftung der AfD. Auch hier hat der Konvent mitzureden.
Am 20. Januar 2018 hielt der Konvent fest:
1) Der Bundesvorstand ist nicht ermächtigt, ohne vorherige Zustimmung durch den Bundesparteitag oder den Konvent eine nach außen gerichtete Erklärung über die Anerkennung eines Vereins als "parteinahe Stiftung" der AfD abzugeben.
2) Sollte der Bundesvorstand eine solche Erklärung abgeben wollen, hat er zunächst einen Bericht und eine Beschlußempfehlung vorzulegen und die Zustimmung des Parteitags einzuholen.
3) Sollte es dem Vorstand – etwa aus Terminsgründen im Zusammenhang mit der Beantragung von staatlichen Fördermitteln durch eine solche "Stiftung" – angezeigt erscheinen, daß die Partei eine solche Anerkennung alsbald ausspricht, noch bevor der Bundesparteitag entschieden hat, ist jedenfalls die vorherige Zustimmung des Konvents einzuholen.
4) Bei der Beantragung der Zustimmung des Konvents hat der Vorstand über alle in Betracht kommenden Alternativen zu berichten und die Gründe anzugeben, aus denen eine bestimmte Alternative vorzugswürdig sein soll. Der Bericht beinhaltet dabei jedenfalls die Vorlage der jeweiligen Vereinssatzung, der Liste der Vereinsmitglieder und die Zusammensetzung des Vorstands.
5) Sollte danach der Konvent der Anerkennung eines Vereins als "parteinahe Stiftung" durch den Vorstand zustimmen, wird diese Entscheidung dem nächsten Bundesparteitag zur Genehmigung vorgelegt. Sollte der Bundesparteitag die Genehmigung verweigern, ist eine bis dahin etwa erfolgte Anerkennung im Außenverhältnis vom Vorstand zu widerrufen.
Im April 2018 sprach sich der AfD-Bundesvorstand für die Anerkennung der „Desiderius-Erasmus-Stifung“ aus. Am 3. Mai 2018 fasste die Stiftung in ihrem „Rundbrief Nr.01“ zusammen:
Der Bundesvorstand der AfD hat am 13. April einstimmig die Empfehlung ausgesprochen, die Desiderius-Erasmus-Stiftung als parteinahe Stiftung der AfD anzuerkennen. Die Entscheidung über das weitere Verfahren liegt nun zunächst beim Konvent, der am 6. Mai tagt, sowie beim Bundesparteitag, der am 30. Juni in Augsburg zusammentritt. Die Empfehlung des Bundesvorstandes erfolgte auf der Grundlage einer verbindlichen Konsensvereinbarung, die wir mit der über Monate konkurrierenden Stresemann-Stiftung geschlossen haben.
Am 6. Mai 2018 beschloss der AfD-Konvent dann allerdings:
Die Entscheidung über die Anerkennung der Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V. als parteinahe Stiftung der Alternative für Deutschland wird zurückgestellt.
Am 2. Juni 2018 verwies der Konvent für die weitere Entscheidung an den Bundesparteitag:
Sofern der Bundesvorstand an den Bundesparteitag den Antrag richten will, einen Verein als "parteinahe Stiftung" anzuerkennen, hat er den Bundesparteitag bereits mit der Antragstellung (d.h. spätestens im fristgerecht versandten Antragsbuch) umfassend über die Verhältnisse dieses Vereins zu unterrichten. Dazu gehören in jedem Fall die Satzung, die Zusammensetzung des Vorstands sowie die vollständige Liste der Mitglieder des Vereins.
Die Empfehlung an den Bundesparteitag lautete:
Der Konvent empfiehlt dem Bundesparteitag, einen Verein allenfalls dann als "parteinahe Stiftung" der AfD anzuerkennen, wenn gewährleistet ist, daß dessen Tätigkeit sowie personellen und finanziellen Verhältnisse dauerhaft und umfassend transparent sind.
Zu den regelmäßig und zeitnah offenzulegenden Verhältnissen gehören insbesondere
‐ die Vereinssatzung in ihrer jeweils geltenden Fassung,
‐ die jeweils aktuelle Zusammensetzung des Vorstands,
‐ die jeweils aktuelle Liste der Mitglieder,
‐ die Herkunft der Mittel einschließlich der Spenden von natürlichen Personen, Unternehmen oder anderen Vereinen jenseits einer Bagatellgrenze,
‐ die Mittelverwendung, insbesondere alle Empfänger von Zahlungen des Vereins jenseits einer Bagatellgrenze.
Der Bundesparteitag am 30. Juni in Augsburg beschloss dann, „die Desiderius-Erasmus-Stiftung als parteinahe Stiftung anzuerkennen“.
In der Folgezeit kam es wiederholt zu politischen Auseinandersetzungen sowohl zwischen Mitgliedern des Vorstands der Stiftung und des Bundesvorstands der AfD als auch innerhalb der Führungsriege der Stiftung. Der Konvent besaß dabei die Macht, die Stiftungsvorsitzenden herbeizuzitieren und sich „informieren zu lassen“. Der Konventsdelegierte Hansjörg Schrade aus Baden-Württemberg stellte für die Konventssitzung im Sommer 2020 den Antrag, einen Vertreter der Stiftung einzuladen, „um dem Konvent über die Stiftung, insbesondere über die Zusammensetzung der Mitglieder der Stiftung zu berichten.“
Begründung: Zwischen der AfD als Partei und der DES als der ihr nahestehenden politischen Stiftung darf es zwar keine unmittelbaren Beziehungen geben, die AfD hat aber das Recht, sich von der ihr Stiftung informieren zu lassen, da die Partei sozusagen permanent zu überprüfen hat, ob sie ihre allgemeinpolitischen und gesellschaftlichen Ziele noch durch die Stiftung verwirklicht sieht. Da die Stiftung nach dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Anerkennung keine freie Mitgliedschaft hatte, sondern auf eine geringe Zahl von Mitgliedern beschränkt war, bedarf es der regelmäßigen Information über die Zusammensetzung der Mitgliederschaft. Die Frage, ob die Mitgliederschaft der Stiftung die Mitgliederschaft der Partei repräsentativ abbildet, ist für die Frage, ob die Partei sich noch mit der Stiftung identifizieren kann, von wesentlicher Bedeutung.
Ob die Partei sich noch mit der Stiftung identifizieren sollte, daran könnten z.B. nach der öffentlich geäußerten Kritik des DES-Ehrenvorsitzenden Adam an prominenten Vertretern der AfD (so z.B. im Februar 2019 am damaligen Parteivorsitzenden Gauland in der BILD, siehe hier oder im Dezember 2019 in der WELT da "Die AfD hat ein gestörtes Verhältnis zum Klima") Zweifel entstehen.
Datenschutzgesichtspunkte haben hierbei kein entscheidendes Gewicht. Gerade weil die Stiftung nicht allen Interessenten für eine Mitgliedschaft offensteht, bedarf es hier der Transparenz. Es ist der Stiftung ein leichtes, von ihren Mitgliedern eine Zustimmung zur Bekanntgabe ihrer Mitgliedschaft und ihres Wohnortes abzuverlangen oder dies bestenfalls direkt in der Satzung zu regeln.
Falls die Stiftung hierzu nicht bereit ist, wäre dies ein gewichtiger Gesichtspunkt, die Anerkennung der Stiftung zurück zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Hansjörg Schrade
Delegierter zum Konvent und Bundesparteitag, Sprecher AfD Kreisverband Reutlingen
Der Punkt wurde auf dem Konvent am 18. Juli 2020 allerdings dann nicht behandelt – wohl weil Schrade seinen Antrag zurückgezogen hatte.
Parteiinterne Vereinigungen
Bereits in der Gründungszeit des AfD-Konvents gab es Kontroversen über die Anerkennung von parteiinternen Vereinigungen.
Im Urteil des AfD-Bundesschiedsgericht zur Auflösung des „Weckruf“ des damaligen Vorsitzende Bernd Lucke im Streit mit seiner Konkurrentin Frauke Petry hieß es:
§ 17 Abs. 1 Satz 1 Bundessatzung bestimmt, dass die Gründung von Vereinigungen eines Beschlusses durch den Konvent bedarf. Die Formulierung "können" bedeutet hierbei nicht, dass Vereinigungen auch ohne Beschluss des Konvents gegründet werden können. Die Formulierung besagt vielmehr, dass der positive Beschluss des Konvents Voraussetzung für die Gründung einer Vereinigung ist. Es liegt in der alleinigen Kompetenz des Konvents, wie es sich auch aus § 12 Abs. 1 Satz 3 Bundessatzung ergibt, ob er gemäß den geltenden Vorschriften einen positiven oder negativen Beschluss über die Gründung einer Vereinigung fällt.
Ein Beschluss des Konvents über die Gründung der Vereinigung "Weckruf 2015" liegt nicht vor. Damit ist die Voraussetzung für die Gründung der Vereinigung "Weckruf 2015" nicht gegeben. Hierbei ist es unbeachtlich, dass sich der Konvent, dessen Regelungen nach den Übergangsbestimmungen zum 01.04.2015 in Kraft getreten sind, bisher nicht konstituiert hat. Eine Übergangsregelung ist in der neuen Satzung für diesen Fall nicht vorgesehen. Damit ist die vorgenommene Gründung der Vereinigung als satzungswidrig anzusehen.
In den Folgejahren wurde immer wieder über die Anerkennung von Vereinigungen in der AfD diskutiert.
Im Vorfeld des Bundeskonvents am 14. August 2016 in Kassel beantragte der Konventsdelegierte Martin Sichert die Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunkts zum Thema „Diskussion und Beschlussfassung über Status und Anerkennung von Vereinigungen und Bundesinteressensgemeinschaften“ und begründete dies in einer internen Mail:
Wir haben das Problem, dass alle möglichen Gruppierungen im Namen der Partei sprechen können, oder zumindest so tun können, als ob, solange es keinen klaren Beschluss des Konvents dazu gibt. Das lässt uns nach außen immer wieder wie einen Hühnerhaufen erscheinen und sorgt dafür, dass auch Vorstände sich zu Aktionismus getrieben sehen, weil die Gruppierung X von Parteimitgliedern die Nähe zur Organisation Y außerhalb der Partei sucht, was dann wieder in einer Distanzierung endet. Daher ist es meines Erachtens mehr als an der Zeit endlich zu entscheiden, wie wir mit dem Thema Vereinigungen umgehen
Eine grundsätzlicher Beschluss wurde allerdings immer wieder aufgeschoben. Erst am 4. März 2018 traf der Konvent folgende Entscheidung:
1) Der Konvent stellt fest, dass er derzeit nicht beabsichtigt, neben der bislang einzig existierenden offiziellen Vereinigung der AfD, der Jungen Alternative für Deutschland, weitere innerparteiliche Vereinigungen gemäß § 17 Bundessatzung anzuerkennen.
2) Bisherige "Arbeits- oder Interessengemeinschaften", die sich in früherer Zeit gebildet haben oder auf Grund von Bundesvorstandsbeschlüssen entstanden sind, haben keinerlei offiziellen rechtlichen Status. Insbesondere dürfen sie nicht im Namen der AfD in der Öffentlichkeit auftreten und auch keine auf die Partei eingetragene Wort-Bild-Marken der Alternative für Deutschland verwenden.
Diese Entscheidung zielte unter anderem auf Vereinigungen wie die „Christen in der AfD“ ab, die ohne „Erlaubnis“ von oben christlich-fundamentalistische Politik im Namen der AfD betreiben.
Bei den „Christen in der AfD“ sorgte dieser Beschluss für helle Aufregung: „Darüber müssen wir sprechen!“ De facto änderte sich aber nichts daran, dass sich die Vereinigung als AfD-Vereinigung in der Öffentlichkeit präsentiert:
Die ChrAfD ist ein wesentlicher Bestandteil der AfD, der die Bedeutung der christlichen Wurzeln für ein Leben in Freiheit und Wohlstand betont und damit die politischen Ziele der AfD prägt.
Für andauernden Ärger sorgen wegen der internen AfD-Zerwürfnisse um das Ausmaß der rechtsradikalen Ausrichtung die verschiedenen Landesverbände und der Bundesverband der „Jungen Alternative“.
Auch die JA hat – analog zur Mutterpartei – ein Gremium namens „Bundeskonvent“ eingerichtet. Dieser ist laut JA-Satzung „zwischen den Bundeskongressen das maßgebliche Entscheidungsgremium der Jungen Alternative für Deutschland“ und „entscheidet alle Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für den Bundesverband“.
Im Rundbrief der JA Mecklenburg-Vorpommern schrieb der damalige Landesvorsitzende Robert Schnell im Oktober 2018:
Desweiteren möchte ich die Gelegenheit nutzen euch darüber zu informieren, dass der Konvent einen Bundeskongress einberufen wird um die Thematik VS Beobachtung in Niedersachsen und Bremen zu behandeln. Aller Voraussicht nach wird der Landesverband Niedersachsen abgegliedert und der Landesverband Bremen analysiert. Wir werden negative Vorkommnisse nicht unter den Tisch kehren uns allerdings auch nicht von staatlichen Stellen zu irgendwas treiben lassen.
Der bayerische Vorsitzende der JA berichtete in einem Rundbrief an seine Mitglieder über den AfD-Bundeskonvent im Dezember 2018.
Zwischenzeitlich hat am vergangenen Wochenende (08./09.12.2018) der AfD-Bundeskonvent getagt. Wie in dem ersten Schreiben des Landesvorstandes (siehe oben) angekündigt, war einer der Beratungsgegenstände die Vorprüfung einer möglicherweise in Betracht kommenden Änderung des § 17a AfD-Bundessatzung, der das "Ob" und "Wie" festlegt bzgl. der Jungen Alternative als offiziell angegliederte Jugendorganisation der AfD. Als einer der leider sehr wenigen ordentlichen AfD-Delegierten in diesem hohen Parteigremium, der zugleich Mitglied der Jungen Alternative ist, will ich vom Ablauf und den Ergebnissen berichten:
Der Konvent sah keinen Anlass, nach derzeitigem Stand der Dinge, eine Änderung des § 17a AfD-Bundessatzung an den AfD-Bundesparteitag zu empfehlen. Der betroffene Tagesordnungspunkt wurde in eine allgemeine Aussprache umgewandelt. Die Aussprache gab dem Bundesvorsitzenden der Jungen Alternative, Damian Lohr, Gelegenheit, den AfD-Verantwortlichen im Konvent, Frage und Antwort zu stehen. Auch ich habe mich mit einem längeren Redebeitrag an der Diskussion beteiligt und die Lage aus meiner Sicht dargestellt. Diese Aussprache war sehr fruchtbar und konnte einige Missverständnisse über das weitere Verfahren bereits ausräumen. Sinnhafte Ergänzungen können ggf. Berücksichtigung finden. Die so erfolgte sehr konstruktive Diskussion führte zur Bewertung der Konventsdelegierten, dass man der Jungen Alternative den zeitlichen Raum zur Selbstanalyse der Situation und Umsetzung der Maßnahmen entsprechend der oben genannten gemeinsamen Erklärung der Verantwortungsträger der Jungen Alternative lassen wolle. Dieser Prozess soll konstruktiv und in ständiger Kommunikation zwischen Junger Alternative und AfD erfolgen. Die Beschlusslage lautet: "Der Konvent begleitet die Aktivitäten des AfD-Bundesvorstandes in der Angelegenheit der Jungen Alternative konstruktiv. Er fordert den AfD-Bundesvorstand auf, nach weiteren Erkenntnissen den Konvent erneut in die Diskussion einzubeziehen. Der Konvent beschließt, dass regelmäßig ein Vertreter des Bundesvorstandes der Jungen Alternative dem Konvent im Rahmen eines eigenen Tagesordnungspunktes Bericht erstatten soll."
Diese Ergebnisse der Beratung im AfD-Bundeskonvent sind für den Moment sehr positiv zu bewerten. Gerne halten wir euch über weitere Entwicklungen in der Sache auf dem Laufenden.
Freiheitlich-patriotische Grüße Sven A. Kachelmann (Landesvorsitzender)
AfD-Konvent angreifen!
Der Bundeskonvent der AfD ist eine Art Länderkammer, ein Senat von Funktionären, welcher die Partei und den Bundesvorstand zwischen den Bundesparteitagen lenkt. Außerhalb der Partei ist der Konvent unterbelichtet und seine Bedeutung wird unterschätzt.
Beim Konvent geht es um Geld und Macht. Durch die enormen Finanzmittel kommt ihm eine Schlüsselposition im Machtgefüge der Partei zu. Der Konvent kann über Integration oder Ausgrenzung von Organisationsstrukturen unterhalb der Parteiebene entscheiden, also Freund und Feind definieren.
Viele konkrete finanzielle und ordnungspolitische Beschlüsse des Konvents haben unmittelbare und weitreichende Konsequenzen für die AfD. Aber der Konvent macht auch wirksame Politik über Satzungsentscheidungen. Insbesondere die Entscheidungsmacht über die Art von Parteitagen wird oft verkannt.
Die AfD-Konventsdelegierten gebärden sich als Mischung aus rechtsradikalen Bürokraten und machthungrigen Geschäftsordnungstricksern. Eine Mitgliedschaft im Konvent ist ein Schritt nach oben auf der parteiinternen Hierarchieleiter.
Die Recherchen für dieses Communiqué führten uns durch die tieferen Niederungen der Intrigen von Nazispießern über die weiten Ebenen der Langeweile bürokratischer Vereinsmeierei bis hinauf zu den kalten Höhen der Einflussnahme reicher Finanziers.
Auch wenn der Konvent weder Aufreger noch Spektakel liefert, sollte seine Bedeutung nicht unterschätzt werden. Trotz des abstoßenden ersten Eindrucks von Treffen zerstrittener, deutschtümelnder Paragraphenreiter lohnt ein genauerer Blick auf die finanzielle und organisatorische Macht dieses weitgehend unbekannten Parteiorgans.
Neben einer Strukturanalyse dürfen aber auch die Namen der handelnden Funktionäre (und der wenigen Funktionärinnen) nicht ungenannt bleiben. Denn sie sind es, die für den Aufbau des faschistischen Parteiapparats der AfD verantwortlich sind.
Autonome Antifa Freiburg