Freitag, 08.01.2010

An Oury Jallohs fünftem Todestag wurde der Freispruch des Dessauer Bullen aufgehoben und der BGH Karlsruhe ordnete eine neue Verhandlung darüber an. Am 7. Januar 2005 war Oury Jalloh, ein sierra-leonischer Asylbewerber, in einer Ausnüchterungszelle im Dessauer Polizeirevier von Bullen rassistisch beschimpft und auf eine Matratze gefesselt worden. Drei Stunden später war der an Händen und Füßen gefesselte Jalloh verbrannt. Er soll angeblich ein bei der Durchsuchung übersehenes Feuerzeug dazu genutzt haben, die feuerfeste Matratze in Brand zu stecken. Die diensthabenden Bullen ignorierten den Feueralarm, wollten die Schreie nicht gehört haben und ließen den hilflosen Jalloh in seiner Zelle verbrennen. Fünf Jahre später, nach dem skandalösen Freispruch zweier Beamter, wurde am 7. Januar 2010 der Freispruch gegen den Bullen Andreas S. vom BGH Karlsruhe aufgehoben. Der Prozess soll am Landgericht Magdeburg neu aufgerollt werden. FreundInnen Oury Jallohs sammelten Geld für eine zweite Autopsie Jallohs Körper, bei der bekannt wurde, dass vor seinem Tod sein Nasenbein zertrümmert worden ist. Ungereimtheiten gab es auch, nachdem eine der Hauptzeuginnen, die ihren Bullenkollegen belastete, vom Revierleiter zum Gespräch geladen wurde und danach einen Rückzieher machte.
„An dieser Stelle darf nicht stehen ‚Bullen bleiben Mörder und Rassisten!‘, da sich die Freiburger Bullen nicht als Mörder und Rassisten sehen, sich deshalb beleidigt fühlen und uns mit einer Klage drohen.“