In Stuttgart wurde am 5. Prozesstag am 17. Mai des Antifa-Prozesses die Aussage einer „Vertrauensperson“ bzw. eines Spitzels von einem LKA-Bullen zusammengefasst. Der Verräter denunzierte demnach den Hauptbeschuldigten als Beteiligten an dem Überfall auf den Nazi Andreas Ziegler am 16. Mai 2020. Ziegler war mit einem Schlagring bewaffnet und mit Protektoren ausgerüstet zur Querdenker-Kundgebung auf dem Stuttgart Wasen gegangen. Die Staatsanwaltschaft hatte auf die strafrechtliche Verfolgung verzichtet, weil sich Ziegler augenscheinlich gegenüber dem politischen Gegner schützen wollte und nicht gegenüber der Polizei. Der Stuttgarter Richter hat außerdem als Reaktion auf den tosenden Applaus an früheren Prozesstagen eine Ordnungsstrafe von 100 Euro für jede weitere Beifallbekundung vor Gericht angekündigt.