Donnerstag, 06.04.2023

Der Bayerische Rundfunk hat am 6. April über die Gerichtsverhandlung von Felix Springer vor dem Truppendienstgericht München am Vortag berichtet. Springer arbeitet mittlerweile für die „TDW Gesellschaft für verteidigungstechnische Wirksysteme mbH“ in Schrobenhausen nördlich von München – ein Rüstungskonzern, der Sprengköpfe für Lenkwaffen entwickelt und herstellt. Wenig erfolgreicher Nazianwalt war Rainer Thesen.
In den BR-Nachrichten lief unter der Schlagzeile „Früherer Bundeswehr-Offizier von Truppendienstgericht verurteilt“:
„Der heute 34-Jährige war im Jahr 2019 nach zwölf Jahren aus der Bundeswehr ausgeschieden. Die Wehrdisziplinaranwaltschaft warf ihm jetzt vor, durch jahrelange Aktivitäten für die extrem rechte „Identitäre Bewegung Bayern“ während seiner Dienstzeit gegen das Soldatengesetz verstoßen zu haben. Soldatinnen und Soldaten seien jedoch verpflichtet, die freiheitlich demokratische Grundordnung anzuerkennen.
Der Angeklagte habe bei Aufmärschen Banner der „Identitären“ getragen, einen Email-Verteiler betreut und Beiträge der im Verfassungsschutzbericht stehenden Organisation geliked.
Das Truppendienstgericht verurteilte den ehemaligen Soldaten zur möglichen Höchststrafe: Ihm werden alle Ruhestandsbezüge gestrichen. Ein Soldat muss sich jeglichem Verhalten enthalten, das als verfassungsfeindlich ausgelegt werden könne, hieß es in der Begründung. Auch ehemalige Bundeswehrangehörige unterliegen dem Soldatengesetz.
Die ersten Aktivitäten des jetzt Verurteilten wurden vor zwölf Jahren durch Recherchen des Bayerischen Rundfunks öffentlich. Damals hatte der Angeklagte an der Universität der Bundeswehr in München aus der Studierendenzeitschrift „Campus“ zeitweise ein neurechtes Blatt gemacht. Als sogenannte „Campus-Affäre“ führte dieser Fall zu einer ersten Debatte über extrem rechte Netzwerke in der Bundeswehr.
Für den jetzt Verurteilten hatte der Vorgang zunächste keine Konsequenzen. Stattdessen intensivierte der seine rechten Aktivitäten parallel zu seiner Bundeswehr-Karriere.
Das jetzt gefällte Urteil ist noch nicht rechtskräftig.“