Der untergetauchte Nazibursche Daniel Halemba von der „Prager Burschenschaft Teutonia zu Würzburg“ in der „Deutschen Burschenschaft“ wurde am 30. Oktober verhaftet. Gegen Halemba wird wegen „Volksverhetzung“ (§ 130 StGB) und des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ (§ 86a StGB) ermittelt. Bei der „Teutonia“ fand deswegen am 14. September eine Razzia statt.
Halemba war bei der bayerischen Landtagswahl am 8. Oktober zwar gewählt worden, doch Immunität als AfD-Landtagsabgeordneter hätte er erst mit der konstituierenden Sitzung des bayerischen Landtags am 30. Oktober gehabt. Fünf Tage vorher wurde ein Haftbefehl erlassen und Halemba tauchte unter. Halemba soll versucht haben Zeugen in dem Ermittlungskomplex zu beeinflussen, weswegen die Staatsanwaltschaft Verdunkelungsgefahr sah. Da er untergetaucht war, wurde zudem der Untersuchungshaftgrund Fluchtgefahr geprüft.
Halembas Flucht endete am Tag der Sitzung, allerdings um 8 Uhr im baden-württembergischen Kirchheim unter Teck und nicht um 15 Uhr im bayerischen Landtag. Die Würzburger Staatsanwaltschaft gab bekannt, dass sich der Anfangsverdacht gegen Halemba nach der Auswertung von Beweismitteln erhärtet habe. Der Landtag hob direkt in seiner ersten Sitzung Halembas Immunität auf.
Am Abend setzte das Amtsgericht Würzburg den Haftbefehl gegen Halemba gegen Auflagen außer Vollzug. Halemba muss sich wöchentlich in Würzburg bei der Polizei melden und ihm wurde ein Kontaktverbot zu Mitgliedern seiner Burschenschaft „Teutonia“ auferlegt.
Passend zum Popcorn-Faktor der Geschichte hat Daniel Halemba den Freiburger Nazianwalt Dubravko Mandic als Verteidiger gewählt. Mandic behauptete gegenüber dpa, dass er mit Halemba während dessen Flucht „hin und her diskutiert und beraten“ habe. Halemba wurde „mittels Fahndungsmaßnahmen wie Handyortung“ gefasst. Laut Mandic hätte Halemba „sich auch gestellt heute“ – im Kontext von Halembas peinlichem Video eine offensichtliche Schutzbehauptung für den Fall seiner Verhaftung.
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