Das Investigativ-Portal FragDenStaat hat eine Recherche zum Berliner Krankenhaus des Grauens veröffentlicht:
„Der Maßregelvollzug ist eine Besonderheit des deutschen Strafrechts: Wer eine Tat wegen einer psychischen Erkrankung oder unter Drogeneinfluss begangen hat, soll nicht bestraft werden, sondern Hilfe bekommen und sich bessern. Darum kommen diese Täter:innen in ein psychiatrisches Krankenhaus, das gesichert ist wie ein Gefängnis. Nur: Anders als im Gefängnis gibt es kein Urteil, das festlegt, wann Täter:innen wieder raus dürfen.“
Ganz besonders wird durch die Recherchen die Behandlung der Menschen angeklagt, die seit Jahren in Isolationsräumen eingesperrt sind:
„Das Krankenhaus des Maßregelvollzugs Berlin (KMV) soll eine Person seit mehr als drei Jahren und eine weitere seit mehr als fünf Jahren in Isolationsräumen festhalten. In dieser Zeit sollen sie keinen Kontakt zu anderen Patient:innen gehabt haben, nur zu Pflegekräften. Einmal am Tag sollen sie für eine Stunde auf den Hof dürfen, allerdings mit Schellen an Händen und Füßen gefesselt.“
Der ehemalige ärztliche Leiter des KMV Sven Reisers bestätigte einem Interview mit der taz die Isolationsfolter und kritisierte die inakzeptablen Zustände:
„Die Patienten bekommen Medikation für ihre Krankheit, aber viel höhere Dosen als notwendig, damit sie die Umstände in der Klinik ertragen können.“
Reisers kündigte seinen Job im April, nachdem ein inhaftierter Patient trotz einer 24-Stunden-Überwachung erstickt war. Nach der Isolation gefragt, antwortete der ehemalige ärztliche Leiter:
„Ich halte die Isolation grundsätzlich in bestimmten Situationen für indiziert. Im KMV wurde nach meiner Erfahrung allerdings sehr schnell isoliert, fast reflexhaft, ohne es zunächst mit einer anderen Maßnahme zu versuchen: zum Beispiel mit deeskalierenden Gesprächen oder einem Patienten, der angespannt ist, eine Pflegekraft 24 Stunden an die Seite zu stellen. Das konnte man gar nicht anordnen, weil das Personal dafür fehlte. Und alle Isolationsräume waren immer voll.“