Mittwoch, 14.05.2025

Am 13. Mai wurde Fitzeks „Reichsbürger“-Gruppe „Königreich Deutschland“ vom Bundesinnenministerium nach dem Vereinsgesetz verboten:
„Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat heute den Verein ,Königreich Deutschland‘ verboten. Zweck und Tätigkeit des Vereins laufen den Strafgesetzen zuwider und richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie den Gedanken der Völkerverständigung. Das ,Königreich Deutschland‘ ist die größte Vereinigung der sogenannten Reichsbürger- und Selbstverwalter-Szene in Deutschland. Vom Verbot umfasst sind auch die zahlreichen Teilorganisationen des Vereins.
Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen etwa 800 Einsatzkräfte in sieben Bundesländern drei Liegenschaften des Vereins in Sachsen, Niedersachsen und Thüringen sowie Wohnungen von führenden Mitgliedern und Unterstützern. Insgesamt waren 15 Objekte betroffen. Dabei wurde Vereinsvermögen beschlagnahmt und weitere Beweismittel für die verfassungsfeindlichen Ziele und Aktivitäten des Vereins sichergestellt.
Zeitgleich haben Exekutivmaßnahmen des Generalbundesanwalts stattgefunden, die das Bundeskriminalamt unterstützte. Der Generalbundesanwalt führt ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung im Zusammenhang mit dem Betrieb unerlaubter Bank- und Versicherungsgeschäfte. Weitere Informationen dazu erteilt die Generalbundesanwaltschaft.“

Die Generalbundesanwaltschaft veröffentlichte ebenfalls Informationen:
„Die Bundesanwaltschaft hat heute (13. Mai 2025) auf Grundlage von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs die deutschen Staatsangehörigen [Mathias Blaul], [Peter Fitzek], [Benjamin Michaelis] und [Martin Schulz] festnehmen lassen. Die Festnahmen erfolgten in den Landkreisen Bad Dürkheim (Rheinland-Pfalz), Mittelsachsen (Sachsen) und Oder-Spree (Brandenburg) durch Beamte des Bundeskriminalamts mit Unterstützung der Polizeibehörden der betroffenen Länder. Zugleich begannen dort im Auftrag der Bundesanwaltschaft Durchsuchungsmaßnahmen in den Räumlichkeiten der Beschuldigten. Daneben wird die Wohnung eines weiteren Beschuldigten im Kanton Solothurn (Schweiz) von der Kantonspolizei Solothurn im Wege der Rechtshilfe durchsucht.“
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