Dem 38-jährigen Naziburschen John Fritz Hoewer von der „Kölner Burschenschaft Germania“, der „Alten Breslauer Burschenschaft der Raczeks zu Bonn“ und der „Magdeburger Burschenschaft Germania“ in der „Deutschen Burschenschaft“ darf wegen fehlender Verfassungstreue die Übernahme in den Staatsdienst als Ende seiner juristischen Ausbildung verweigert werden. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Beschluss vom 9. Mai 2025 (als PDF) Hoewers Antrag auf Einstellung als Rechtsreferendar im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz endgültig abgelehnt und ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt. Für Nazis in Deutschland kein Problem, dann macht er sein Referendariat halt wie einst Matthias Bauerfeind in Sachsen oder aktuell Arndt Novak von der „Münchner Burschenschaft Danubia“ am Landgericht im bayerischen Passau.
Der „CasaPound“-Fan John Hoewer war Mitglied im sachsen-anhaltinischen Landesvorstand der „Jungen Alternative“. Er arbeitet seit rund zehn Jahren für die AfD, zuletzt für den Vizevorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion Sebastian Münzenmaier von der „Mainzer Burschenschaft Germania Halle“. Zum Verhängnis wurden Hoewer vor Gericht seine Aktivitäten im Vorstand von „EinProzent“, dem Nazifinanzierungsverein. Denn „Hoewer, John, Magdeburg, *20.01.1987“ war war noch bis zum 9. April 2025 im Vorstand von „Ein Prozent e.V“. Das wurde vom Richter als Verschleierungstaktik erkannt, die Änderung „erscheint angesichts des sich zu diesem Zeitpunkt bereits abzeichnenden gerichtlichen Eilverfahrens ausschließlich verfahrenstaktisch motiviert.“.
Das Gericht zitierte zudem weidlich rassistische Passagen aus Hoewers NS-Burschensuffroman, der mittlerweile in der dritten Auflage vom „Jungeuropa Verlag“ vertrieben wird. Der verbleibende „EinProzent“-Vorstand Philipp Stein von der „Marburger Burschenschaft Germania“ schrieb als Einleitung zu seiner Verlagspressemitteilung bezüglich des „Hoewer-Skandals“: „was soll ich sagen, was schreiben? Während heute in Leipzig der Compact-Prozess startete, wurde gestern Nachmittag öffentlich bekannt, dass unser Autor John Hoewer nicht zum Rechtsreferendariat antreten darf“.
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