Freitag, 04.01.2008

Die im Vorfeld des G8-Gipfels auf Anweisung der Bundesanwaltschaft durchgeführten Razzien in 40 Objekten der Linken Szene am 9. Mai 2007 waren nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe verfassungswidrig. Weder haben sich die GegnerInnen zu einer terroristischen Vereinigung zusammengeschlossen, noch steht fest ob sie sich überhaupt zu irgendeiner Vereinigung zusammengeschlossen haben. Die Bundesanwaltschaft war nicht zuständig — der Durchleuchtungsversuch der linken Szene war eine Straftat — Monika Harms ist die Rädelsführerin.
Presse: 1 2 3 4 5 6 7