Mittwoch, 12.03.2008
Die bayerische Landesregierung hat wie erwartet das verschärfte Versammlungsrecht gebilligt. Das geplante Gesetz muss nun vom Landtag verabschiedet werden. Erstmals wird „Rücksichtnahme“ auf unbeteiligte Dritte als Maßstab für Kundgebungen eingeführt und damit der behördlichen Willkür Tür und Tor geöffnet. Ausdrücklich verboten sind auch militant und aggressiv auftretende Versammlungen.