Montag, 02.06.2008
Am 2. Juni findet vor dem dem Amtsgericht Karlsruhe der Prozeß gegen den Anmelder der Karlsruher G8-Demonstration vom 19.05.2007 statt. Bei einer Verurteilung drohen ihm 160 Tagessätze bzw. 4.800 Euro Strafe, dabei wird ihm selbst kein Vergehen zur Last gelegt. Nach dem Prinzip „Einer haftet für andere“ fordert die Staatsanwaltschaft jetzt die Verurteilung des Anmelders, weil einzelne TeilnehmerInnen der Demonstration gegen Auflagen verstoßen haben sollen.