Donnerstag, 05.04.2007
Der Bayerische VGH hat am 3. April die Verbote der Heßmärsche in Wunsiedel in den vergangenen beiden Jahren bestätigt, das Landratsamt konnte sich im Hauptsache- Verfahren durchsetzen.
Das BVerfG in Karlsruhe wird nun über die Rechtmäßigkeit des §130 Abs. 4 StGB („Volksverhetzung“, „Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft“) entscheiden. Eventuell könnte das bedeuten, dass die Nazis dieses Jahr wegen „mehrmaliger Verweigerung einer einstweiligen Anordnung“ wieder aufmaschieren dürfen.
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