Der demokratiefeindliche Entwurf für Baden-Württembergs neues Versammlungsrecht wurde von der CDU/FDP-Landesregierung zur Anhörung freigegeben. Die größte Einschränkung stellt das gegen den gegen den Schwarzen Block gerichtete „Militanzverbot“ dar. Zudem können wegen Landfriedensbruch oder Körperverletzung vorbestrafte VersammlungsleiterInnen abgelehnt werden. Außerdem hat das Kabinett ein neues Landespolizeigesetz beschlossen, das nun auch „zur Abwehr einer bevorstehenden Gefahr“ auf
MedizinerInnen und JournalistInnen angewendet werden darf. Zukünftig soll Videoüberwachung von Großveranstaltungen bereits bei einem „besonderen Gefährdungsrisiko“ möglich sein, was bei größeren Veranstaltungen natürlich immer gegeben sein wird. Falls einE RichterIn zustimmt, soll bereits der Verdacht der Planung einer Straftat ausreichen, um Telefonverbindungsdaten zu erheben. Statt wie bisher „nur“ der Geheimdienst, soll auch die Bullen zukünftig Imsi-Catcher einsetzen und zusätzlich Telekommunikation unterbinden dürfen. Und — Überraschung! — der Einsatz von automatischen Kennzeichenlesegeräten soll nun auch zur Fahndung möglich sein.
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