Mittwoch, 24.09.2008
Nach Ansicht des stellvertretenden Generalbundesanwalts Rainer Griesbaum sollen unter Folter erzwungene Aussagen ausländischer Häftlinge in Einzelfällen für weitere Ermittlungen benutzt werden können.
Nach Ansicht des stellvertretenden Generalbundesanwalts Rainer Griesbaum sollen unter Folter erzwungene Aussagen ausländischer Häftlinge in Einzelfällen für weitere Ermittlungen benutzt werden können.