Wie bereits zum geplanten neuen baden-württembergischen Versammlungsgesetz hat der grüne Landtagsabgeordnete Uli Sckerl auch zum neuen Polizeigesetz eine Landtagsanfrage (PDF) gestellt, auf welche die Landesregierung am 19. November geantwortet hat. In einer Pressemitteilung (PDF) vom 22. Dezember stellt Sckerl fest, dass das Herzstück des Polizeigesetzes — die Regelungen zur Erhebung und Nutzung von Telekommunikationsdaten — verfassungswidrig sei. Wie bereits die Vorratsdatenspeicherung verstoße §23a des Landespolizeigesetzes gegen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Oktober. Dort wurde festgelegt, dass Telekommunikationsdaten nur sehr eingeschränkt an die Polizei herausgegeben werden dürften, wenn es zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder zum Schutz der öffentlichen Sicherheit erforderlich sei. Im Gegensatz dazu gingen die polizeilichen Ermittlungsbefugnisse in Baden-Württemberg weit darüber hinaus. Das Landespolizeigesetze erlaube es, zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung fast nach Belieben Telekommunikations-Daten zu erheben.