Mal wieder soll das deutsche Strafrecht um Paragraphen gegen sogenannte „Terroristen“ erweitert werden. Zukünftig können auch Einzeltäter als „Terroristen“ verurteilt werden, bereits die Suche nach Ausbildungsmöglichkeiten in „Terrorcamps“ wird mit Knast bestraft und das „Verbreiten oder Anpreisen von terroristischen Anleitungen“ beispielsweise im Internet wird ebenfalls strafbar. Die Erfahrung zeigt, dass derart schwammig definierte Straftatbestände den Repressionsorganen noch mehr Willkür ermöglichen. Angeblich sollen auch Wehrsportgruppen von den neuen Gesetzen erfasst werden, doch die Ermittlungen werden wie bisher im Sande verlaufen, wenn nicht wie im Fall Mannichl nach Meinung des bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer „eine neue Qualität“ erreicht sei — als ob die sonstigen von Nazis ermordeten Menschen weniger Wert seien als ein deutscher Bulle. Im Fall der kürzlich entdeckten Wehrsportgruppe im Raum Celle wiegelt der Sprecher des niedersächsischen Innenministeriums jedenfalls schonmal vorsorglich ab. Trotz des „einschlägig rechtsextremen Hintergrunds“ der beiden mit Kleinkaliber- und G3-Sturmgewehr verhafteten Männer, von denen einer kürzlich „auch bei einer Wintersonnenwende-Feier dabei“ war, sieht Klaus Engemann „Hinweise auf eine organisierte Wehrsportgruppe bislang nicht bestätigt“.
Presse:
1
2