Freitag, 20.03.2009
Die grün-alternative Stadträtin Monika Stein geht in Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 23. Februar wegen der Ereignisse am 1. Mai 2008. Zwar wurde die Polizei wegen der rechtswidrigen Durchsuchung und Fichierung verurteilt, doch Monika Stein will auch eine Verurteilung wegen der willkürlichen Personalienfeststellung und der Festnahme vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erreichen. In der Begründung der Stadträtin heißt es: „Welches Verhalten (polizei-)rechtlich als Gefahr einzustufen ist, ist jedoch anhand objektiver Kriterien zu ermitteln und nicht auf Grund der besonderen Empfindlichkeit der handelnden Polizeibeamten.“
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