Nach einem Freispruch am 29. Juli und einer Prozessvertagung am 5. August wurde im dritten Verfahren vor dem Berufungsgericht in Colmar am 19. August ein Genosse aus Deutschland wegen der Proteste gegen den NATO-Gipfel verurteilt. Er soll, am 4. April, Strasbourger Bullen mit Steinen beworfen und bei seiner Verhaftung Widerstand geleistet haben. Die Haftstrafe von einem halben Jahr ohne Bewährung wurde vom aus dem Urlaub zurückgekehrten und für seine Härte bekannten Richter Jurd bestätigt, das Einreiseverbot nach Frankreich von zwei auf fünf Jahre sogar noch verlängert und das Schmerzensgeld für die als Nebenkläger auftretenden Bullen auf 2.000 Euro verdoppelt. Ein Bulle hatte sich bei einem Sturz das Handgelenk gebrochen, ein anderer fühlte sich durch den Anblick eines Steins in der zum Werfen erhobenen Hand psychisch beeinträchtigt. Der Angeklagte stand während der etwa zweistündigen Verhandlung fast durchgehend aufrecht. Für die Saatsanwältin war Matthias, der nur am 4. April in Strasbourg verweilte, “offensichtlich gekommen um den Bullen die Knochen zu brechen”...