Die dänische Regierung will noch vor der UN-Klimakonferenz COP15 vom 7.-18. Dezember in Kopenhagen das Versammlungsrecht verschärfen. Für Straßenblockaden drohen Freiheitsstrafen von 40 Tagen ohne Bewährung. Bußgelder für die Störung der „öffentlichen Ordnung“ sollen verfünffacht werden und die Polizei soll DemonstrantInnen bei bloßem Verdacht ordnungswidriger Absichten für zwölf Stunden in Vorbeugehaft nehmen können. Wer sich nach einer Polizeiaufforderung nicht umgehend von einer Demonstration entfernt, soll zwischen 400 und 700 Euro Strafe zahlen.
Auch in Sachsen wurde ein neues Versammlungsgesetz vorgestellt.
Grundsätzlich sollen Versammlungen verboten werden können, wenn „die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist“. An Orten mit „besonderer Bedeutung“ sollen Versammlungen künftig leichter verboten werden können, denn der „Schutz der Würde ziviler und militärischer [...] Opfer ist dem Gesetz ein besonderes Anliegen“. Damit ist dann wohl auch der Schutz getöteter SS-Mörder vorgesehen.