Der Berliner Innensenator hat am 5. November die Nazigruppe „Frontbann 24“ verboten. Der Name ist eine Anspielung auf den dem nach dem Hitlerputsch im April 1924 in München von Ernst Röhm gegründeten „Frontbann“ der Weimarer Republik. Es gab Razzien bei zwei der mutmaßlich 40 bis 60 im „Frontbann 24“ organisierten Nazis. Die Gruppe wurde wegen ihrer „Wesensverwandschaft mit dem Nationalsozialismus“ verboten.
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Bereits am 28. Oktober gab es Razzien gegen die Nazigruppe „Weiße Wölfe Terrorcrew“ in Hamburg, Niedersachsen, Brandenburg, Berlin und Nordrhein-Westfalen. Wie der „Frontbann“ waren auch die Mitglieder der „Weißen Wölfe“ Uniformfetischisten, weswegen gegen beide Gruppen auch wegen des Uniformverbots bei Versammlungen ermittelt wird. Bei den Razzien gegen die „Weißen Wölfe Terrorcrew“ wurden haufenweise einschlägiges Beweismaterial beschlagnahmt.
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