Der Prozess gegen den einschlägig vorbestraften Inhaber des 2005 gehackten Naziversandes „Front Records“, Thomas Persdorf, sowie einen Mitarbeiter wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung, Gewaltverherrlichung und der Verbreitung jugendgefährdender Medien wurde vom Amtsgericht Grimma ohne Angabe von Gründen gegen eine Zahlung von 5.000 bzw. 2.000 Euro eingestellt. Aufgrund der vom Richter als mangelhaft gerügten Arbeit des LKA kam Persdorf mit seiner völlig absurden Behauptung durch, er habe die Nazidevotionalien „als Geschenk erhalten“ und sie seien „nicht zum Versand bestimmt“. Auch die beiden in der Nacht auf den 1. März an ihren Wohnorten geouteten Nazis David Schlegel, Dornwaldstraße 7, 76227 Karlsruhe und Sophia Sackmann, Weinbrennerstraße 3, 76135 Karlsruhe, haben zu dem enormen Jahresumsatz des Versandes von 250.000 Euro beigetragen.