Donnerstag, 19.11.2009

Der Herausgeberin der linken Website scharf-links.de wurde ein Strafbefehl über 12.000 Euro wegen Verleumdung zugestellt. Geklagt hatte der Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf, da scharf-links.de Berichte der Roten Hilfe Düsseldorf-Mönchengladbach zum Prozess gegen Faruk Ereren wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in führender Position in der verbotenen „Revolutionären Volksbefreiungsfront“ (DHKPC) veröffentlicht hatte. In einem der Berichte ging es um die Beugehaft gegen den blinden Nuri Eryüksel. Beanstandet wurde der Satz „Besonders zynisch bemerkte der Vorsitzende Richter des 2. Strafsenates, ‚für Nuri sei die Beugehaft wohl ein wirksames Mittel um sich zu besinnen, denn er sei ja erblindet‘.“