Freitag, 15.01.2010
Die drei Vorstände des Trägervereins der Schattenparker haben Strafbefehle erhalten. Wie den Vorständen des KTS-Fördervereins, bei denen die Ermittlungsverfahren jedoch nach öffentlichem Druck eingestellt wurden, werden ihnen wegen einer nicht angemeldeten Demonstration Verstöße gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen. Durch die Repression ist das weitere Bestehens des Trägervereins und damit des Wagenplatzes der Schattenparker bedroht.