Mittwoch, 24.03.2010

Der Pölchow-Prozess wegen des Naziüberfalls am 30. Juni 2007 nach einem Naziaufmarsch in Rostock endete mit milden Strafen für lediglich zwei der rund 120 Nazischläger, einer wurde freigesprochen. Bei dem Überfall hatten 120 Nazis 60 BesucherInnen der Fusion in einem Zug angegriffen und dabei etliche verletzt. Das Gericht konnte keine gemeinschaftliche Tat erkennen und verurteilte die beiden Nazis lediglich wegen Landfriedensbruch und einfacher Körperverletzung zu Bewährungsstrafen, obwohl sie wegen ähnlicher Taten vorbestraft waren. Die Bullen haben wie so oft im braunen Mecklenburg-Vorpommern die Nazis geschützt, indem sie Beweismaterial vorsätzlich vernichteten. Vor der Urteilsverkündung verprügelten zwei Nazis eine linke Prozessbeobachterin. Die Nazis verließen lachend den Gerichtssaal.
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