Samstag, 08.05.2010
Udo Pastörs, Fraktionschef der NPD Mecklenburg-Vorpommern und Landtagsabgeordneter, wurde am 6. Mai vom Saarbrücker Amtsgericht wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von 10 Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Pastörs hatte in einer Rede am 25. Februar 2009 die BRD als „Judenrepublik“ bezeichnet und türkische Einwanderer als „Samenkanonen“ rassistisch beleidigt. Im Juli 2009 war seine Immunität vom Schweriner Landtag aufgehoben worden. Verteidigt wurde Pastörs vom Düsseldorfer Nazianwalt Björn Clemens, der bereits Berufung einlegte.
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