Donnerstag, 07.06.2007
Nach der Demonstration am Samstag in Rostock sind acht festgenommene DemonstrantInnen in Schnellverfahrenverurteilt worden. Schon am Dienstag wurde der erste Demonstrant vom Amtsgericht Rostock in einem Schnellverfahren (auch beschleunigtes Verfahren genannt) verurteilt. Wegen schweren Landfriedensbruchs und Körperverletzung wurde er zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Am Mittwoch erhielten sechs Männer und eine Frau Strafen zwischen sechs Monaten mit Bewährung und zehn Monaten Haft ohne Bewährung. Alle acht Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Diese schweren Strafen und allein schon die Praxis der Schnellverfahren dienen rein der Abschreckung und Einschüchterung der DemonstrantInnen.