Am 18. Juni wurde ein Beschluss des Bundesgerichtshofs vom März 2010 veröffentlicht, der die Ermittlungen gegen drei vermeintliche Mitglieder der Militanten Gruppe als illegal und unverhältnismäßig entlarvt. Wie taz und junge Welt am 18. bzw. 19. Juni berichteten, konnten die Überwachungsmaßnahmen gegen drei Berliner Genossen den Anfangsverdacht — die Mitgliedschaft in der Militanten Gruppe — nicht bestätigen. Es wurden entlastende Gutachten, die bereits seit Beginn der Ermittlungen im Jahr 2001 vorlagen, bewusst verschwiegen, um die Ermittlungen weiterführen zu können. Wie schon bei den Hausdurchsuchungen im Vorfeld des G8s in Heilgendamm und der massenhaften Durchleuchtung von Briefen im Jahr 2007 wurden auch diesmal die Maßnahmen für illegal erklärt.