Mittwoch, 15.09.2010
Im Verfahren gegen einen Teilnehmer der verhinderten Antifa-Demo vom 14. November 2009 wegen Vermummung gab es vor dem Amtsgericht Freiburg eine erste Einstellung gegen eine Geldauflage von 400 Euro. Richterin Scheuble versäumte es nicht die Bullen darauf hinzuweisen, dass diese das Publikum — im Gegensatz zum Prozess vom 1. September 2010 — in Ruhe zu lassen haben. Am 4. Oktober findet vor dem Amtsgericht ein Sammelprozess gegen vier weitere DemonstrantInnen statt, die sich vermummt haben sollen.
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