Montag, 18.10.2010

Laut Chemnitzer Morgenpost wurden seitens der Chemnitzer Staatsanwaltschaft gegen den Freiberger NPDler Tino Felgner Ermittlungsverfahren wegen § 130 StGB (Volksverhetzung) und § 129 StGB (Bildung einer kriminellen Vereinigung) eingeleitet. „Supersvabo“ hat das auf thiazi.net schön zusammengefasst: „Man darf sich nicht auf den Schutz verlassen, dass der Server im Amiland steht und man hier in aller Öffentlichkeit abhitlern darf.“