Mittwoch, 01.12.2010
Mehr als eineinhalb Jahre nach der brutalen Durchsetzung des Naziaufmarsches durch die Bullen am 1. Mai 2009 in Ulm wurde die Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes festgestellt. Drei Linke hatten gegen ihre siebenstündige Einkesselung in der Sattlergasse und die Polizeigewalt geklagt und vom Verwaltungsgericht Sigmaringen am 29. November Recht bekommen.
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