Sonntag, 24.06.2007
Immer wieder kommt es vor, dass Ermittlungsverfahren eingestellt werden, wenn kein genügender Anlass zur Anklageerhebung besteht. Oft werden die Beschuldigten dann gar nicht über die Verfahren unterrichtet. Abhilfe schafft ein Auskunftsersuchen bei der Generalsbundesanwältin. Aber auch die Behörden, welche keine Angabe von Anlässen oder einem „besonderen Interesse“ verlangen, bieten sich für massenhafte Anfragen an. Kostet uns nur ’ne Briefmarke...