Donnerstag, 07.04.2011
Das Karlsruher Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Demonstrierenden gestärkt. Es dürfen jetzt nicht mehr „Tatverdächtige“ stundenlang auf der Wache eingeknastet werden, nur um sie noch abzufotografieren. Sobald die Identität durch bspw. einen Personalausweis geklärt wurde, muss das den Bullen reichen (AZ: 1BvR47/05 und 1BvR142/05). Es hatten zwei Bauwagenbewohnende geklagt, die, nachdem sie ihren Personalausweis gezeigt hatten, noch bis zu acht Stunden auf der Wache festgehalten wurden.