Mittwoch, 18.07.2007
Am 18. Juli 2007 wurde am Amtsgericht Freiburg ein weiterer Prozess gegen einen Schattenparker wegen angeblichem Hausfriedensbruch und Widerstand gegen die Staatsgewalt am 3. Dezember 2005 auf dem Fahnenmastplatz eröffnet. Die Aussagen der fünf bezeugenden Rindviecher waren widersprüchlich bis absolut unlogisch. Ob Polizeioberrat Winterers Aussage, der Fahnenmastplatz wäre ein idealer Platz für eine Wagenburg, eine Kritik am Kurs der Stadtverwaltung war, konnte nicht geklärt werden. Das die Unschuld des Angeklagten beweisende Video konnte aufgrund technischer Probleme nicht abgespielt werden. Somit wurde der Prozess auf den 27. Juli 2007, 11.30 Uhr, im Amtsgericht vertagt.