Die Strafkammer unter der vorsitzenden Richterin Eva Kleine-Cosack hat den Nazi Florian Stech vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Obwohl Stech die Tat zuvor auf Facebook angekündigt hatte und obwohl er einen anderen Fluchtweg hätte nehmen können, waren die RichterInnen nicht von der Schuld überzeugt und urteilten im Zweifel für den Angeklagten. Nicht nur war das „hohe Gericht“ zu feige, einen Nazi zu behandeln, wie es selbst das bürgerliche Strafgesetzbuch verlangt, sie besaßen auch noch die Unverfrorenheit, dem durch Stech schwer verletzten Antifaschisten zu unterstellen, er sei auf Stechs Auto gesprungen, um das Fahrzeug mit seinem Körper aufzuhalten. Dieses Skandalurteil wird nicht ohne Konsequenzen bleiben!
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