Freitag, 07.09.2012

Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat erfolgreich dem Nazi Daniel Lang gekündigt, der in einem Newsletter der Karlsruher NPD zu einem Aufstand gegen die Bundesrepublik aufgerufen hatte. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Kündigung, da „staatsfeindliche Umtriebe“ nicht geduldet werden müssten, auch wenn sie strafrechtlich nicht relevant seien. Wenn Nazis nun auch schon als „staatsfeindlich“ und „revolutionär“ gelten, sollte es mit dieser extremismustheoretischen Doktrin nun auch möglich sein, linke RevolutionärInnen aus dem öffentlichen Dienst zu entlassen.