Am 18. Oktober wurde ein Freiburger Aktivist vor dem Amtsgericht wegen Beleidigung und Körperverletzung zu 30 Tagessätzen a 10 Euro verknackt. Zuvor waren sämtliche ProzessbeobachterInnen auf Anordnung der stocksteifen Justiz durchsucht, abgetastet und mit Metalldetektoren überprüft worden. Der Angeklagte soll, so die Anzeige der sich deckenden Bullen, während der Gegen-Immo Proteste einem der Schweine mit dem Lautsprecher-Fahrrad in die Haxen gefahren sein und wurde dafür verantwortlich gemacht ein anderes durch das Abspielen eines Slime-Liedes in seiner Ehre herabgewürdigt zu haben. Tatsächlich war das bemitteidenswerte Ferkelchen aus Lahr auf der Vauban über die eigenen Stiefel gestürzt als er versuchte einen kritischen Stadtteilspaziergang diletantisch zu behindern. Der erniedrigte und noch immer gezeichnete Freiburger Bulle wiederum pochte auf sein Recht nicht immer diese maßlos hasserfüllten Punkrock-Klänge hören zu müssen, wenn er auf Demos gehe und bekam das Mitleid der gesamten Audienz. Wie bereits das Landgericht Karlsruhe am 27. September feststellen konnte, soll in Zukunft keine freie Wahl der musikalischen Untermahlung politischer Versammlungen mehr bestehen. efg