Unter dem Titel „Änderung des Telekommunikationsgesetzes und Neuregelung der Bestandsdatenauskunft“ hat der Bundestag am 21. März die Neuregelung des §113 TKG beschlossen, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Praxis 2012 als verfassungswidrig eingestuft hatte. Zukünftig sollen Bullen, Zoll und Geheimdienste schon bei Ordnungswidrigkeiten Bestandsdaten wie Namen und Adressen der BenutzerInnen, PIN, PUK, Passwörter und dynamische IP-Adressen auch ohne den Umweg über die Bundesnetzagentur abfragen können. Bei einem vorherigen Beschlagnahmebeschluss muss für die Abfrage der Passwörter noch nicht einmal ein richterlicher Beschluss vorliegen, Geheimdienste brauchen generell keinen richterlichen Beschluss. Unklar bleibt, ob sämtliche betroffene deutsche Provider demnach alle Passwörter im Klartext abspeichern müssen.
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