Dienstag, 17.12.2013
Das Landgericht Schleswig hat entschieden, dass die dreisten Bullenrechnungen fürs das Wegflexen zweier AktivistInnen von Bahnschienen in Mecklenburg-Vorpommern durch die Bullen rechtswidrig waren. Die Bullen werden ja sowieso bezahlt – schlimm genug!