Dienstag, 08.04.2014
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat die EU-Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung am 8. April 2014 gekippt. Von höchster Stelle wurde die rechtliche Basis der seit Jahren anhaltenden Massenüberwachung aller BewohnerInnen der europäischen Staaten endlich unterbunden. Ziel der europäischen Staaten wird jedoch fortan sein, die legale Grundlage zur Totalüberwachung anders zu formulieren und fortzuführen. Laut Urteil (pdf) ist die Vorratsdatenspeicherung im Grundsatz nicht mit der Charta der Grundrechte der EU zu vereinbaren.
Keep on fighting surveillance!