Donnerstag, 16.08.2007
Ein Antifa stand am 15. August in Düsseldorf vor Gericht, da er sich während der Aktivitäten gegen den Naziaufmarsch in Düsseldorf am 3. Juni 2006 vermummt haben soll (in Deutschland Strafbar nach VersammlG § 17a Absatz 2). Der Richter befand, dass sich der Linke lediglich aus Selbstschutz vor Anti-Antifa-Aktivisten unkenntlich gemacht habe, nicht die ganze Demo lang vermummt war und es ihm nicht darum gegangen sei, von den Bullen unerkannt zu bleiben. Das Urteil lautete Freispruch woraufhin die Staatsanwaltschaft Revision ankündigte.