Der 32-jährige Freiburger MEK-Bulle, der nach dem Bullenfest vom 25. Juli 2014 sturzbetrunken einen Motoradfahrer mit 148 Kilometer pro Stunde zu Tode fuhr und von der Unfallstelle flüchtete, wurde vom Amtsgericht Freiburg zu symbolischen zwei Jahren Knast verurteilt. Sein Göppinger Anwalt will in Berufung gehen, weil das mordende Bullenschwein – das vermutlich wenigstens unehrenhaft entlassen wird – sich vor Repressalien im Knast fürchtet. Hier könne er auf durch seine Schuld in Haft befindlichen Menschen treffen, fürchtet Bullenanwalt Roland Beckert, der in der Gartenstraße in Freiburg arbeitet.
Bleibt zu hoffen, dass die Schweinebullen, die es versucht haben die schwere Straftat zu vertuschen und ihren Kameraden zu decken, ihm zeitnah in der JVA zur Seite stehen dürfen. Vor allem können die drei Arschlöcher dann ja den anderen Knastis sagen: “Wir sind doch garnicht mehr bei der Polizei”...