Der Verwaltungsgerichtshof Karlsruhe hat den Spitzeleinsatz von Simon Bromma in Karlsruhe für illegal erklärt. Falls das Urteil rechtskräftig werden sollte, müssten die Bullen in Zukunft die Klarnamen ihrer verdeckten Ermittler in die Einsatzanordnungen schreiben und sie damit der Gefahr einer Enttarnung durch Leaks preisgeben. Neben der formalen Unzulässigkeit stellte das Gericht aber auch fest, dass die materiellen Voraussetzungen des Einsatzes in Heidelberg nicht vorlagen. Der komplette Einsatz war also auch aus inhaltlichen Gründen rechtswidrig, da von der klagenden Zielperson keine Gefahr für „Leben, Gesundheit und Freiheit einer Person oder für bedeutende fremde Sach- und Vermögenswerte“ ausging. Bromma hätte insbesondere keine Akten über die von ihm ausspionierten Personen anlegen dürfen, da er damit unzulässigerweise in ihre Grundrechte eingegriffen hat. Es ist selbstverständlich nicht davon auszugehen, dass Bromma oder einer vorgesetzten Bullen irgendwelche persönlichen Nachteile durch das Urteil haben wird. Rache bleibt Handarbeit!
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