Mittwoch, 27.01.2016
Infolge der Verursachung eines tödlichen Unfalls durch einen Spezialeinsatzkommando-Bullen bei Freiburg im Sommer 2014 kommt der damals besoffene und anschließend geflüchtete Cop in zweiter Instanz milde davon. Nach dem Verfahren vor dem Freiburger Landgericht muss das Schwein wegen fahrlässiger Tötung, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrerfluch infolge eines feucht-fröhlichen MEK-Sommerfestes nur zwei Jahre in den Bau. Weil sie damals versucht haben die Tat zu vertuschen ermittelt die Staatsanwaltschaft noch immer gegen seine Kameraden. Wie bereits vor dem Amtsgericht im Sommer 2015 forderte die Verteidigung zum Schutz ihres Mandanten vor Insassen der JVA die Erwägung besonderer Haftbedingungen.