Mittwoch, 16.03.2016
Am 15. März wurde im Pariser Prozess gegen Tomas Elgorriaga Kunze das Urteil verkündet. Er wurde wegen ETA-Mitgliedschaft von 2000 bis September 2001 und wegen Dokumentenfälschung zu fünf Jahren Haft verurteilt, wovon drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden. Ein Teil der Untersuchungs- und Auslieferungshaft kann auf die Haftstrafe angerechnet werden, gegen das Urteil kann die Staatsanwaltschaft noch Berufung einlegen. Am Donnerstag, den 17. März, findet um 20 Uhr eine Infoveranstaltung zu den aktuellen Entwicklungen des Verfahrens in der KTS statt.