Donnerstag, 09.06.2016
In Reutlingen hat das Amt für öffentliche Ordnung der Kulturschock Zelle e.V. gedroht, alle öffentlichen Tanzveranstaltungen auf unbestimmte Zeit auf Basis des Polizeigesetzes per Verfügung zu untersagen. Die Stadt begründet die Verfügung unter anderem damit, dass die Zelle bei Ihren Veranstaltungen durch die Umzäunung ihres Geländes einen rechtsfreien Raum schaffen würde, weil sie den Bullen keinen Zutritt für verdachtsunabhängige Kontrollen gewährt. Rebellisch seit 1968: Zelle bleibt!