Milde Strafen gegen NazibrandstifterInnen sind kein probates Mittel um den europaweit zunehmenden Gewaltexzessen von Rechts entgegenzutreten. Dennoch bemühen sich die deutschen Behörden um Verharmlosung der Taten, wobei der größte Skandal der jüngeren Zeit wohl dem Amtsgericht Luckenwalde zukommt. Das Gericht wollte vergangene Woche einen 20-Jährigen Nazi mangels Fluchtgefahr nicht in Haft nehmen, obwohl dieser gestanden hatte am 1. Oktober 2016 aus Fremdenhass Brandsätze auf eine bewohnte Flüchtlingsunterkunft in Jüterborg geworfen zu haben.
Weil ein Schöffe einen angeklagten NPDler beim Nauener Naziterror- Prozess angeblafft hat, kompromittiert ein Befangenheitsantrag den heute fortgeführten Prozess vor dem Landgericht Potsdam. Jugendstrafen von zwei bzw. drei Jahren verhängte das Amtsgericht Bautzen gegen zwei Nazipöbler vom Husarenhof, die vergangenen Herbst Löscharbeiten an einer Geflüchtetenunterkunft behinderten.
Neue Brandstiftungen an Flüchtlingsunterkünften gab es am 24. November im nordrhein-westfälischen Baesweiler bei Aachen. Am 27. November griffen unbekannte eine Asylunterkunft im östereichischen Himberg bei Wien mit Molotow-Cocktails an. Nazischmierereien wie SS-Runen oder Hakenkreuze an einer Asylunterkunft in Unterföhring bei München oder in Schneeberg vor einer Woche werden in der Öffentlichkeit kaum noch wahrgenommen. Das gleiche gilt für alltägliche schwere körperliche Angriffe auf Geflüchtete wie im bayrischen Riedenburg heute.