Freitag, 23.12.2016
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat in einem Grundsatzurteil die verdachtslose Vorratsdatenspeicherung gekippt. Anlass des Urteils waren zwei umstrittene nationale Gesetzgebungen zu Vorratsdatenspeicherung in Schweden und Großbritannien (Data Retention and Investigatory Powers Act, DRIPA). Das britische DRIPA-Gesetz war erst kürzlich durch die noch viel weiterreichende Investigatory Powers Bill, genannt Snooper’s Charter, ersetzt worden. Auch auf die deutsche Gesetzgebung zur anlasslosen Speicherung von Kommunikations- und Standortdaten wird das Urteil des EuGH Auswirkungen haben.