Die Einführung eines neuen, repressiv und rassistisch motivierten Gesetzes zur Legalisierung von erweiterten DNA-Analysen konnte durch intensive Öffentlichkeitsarbeit verzögert werden. Eine Allianz von Badischer Zeitung und Freiburger Bullen über den LKA-Chef bis hin zu baden-württembergischer Landesregierung und Bundesjustizminister wollte die schnelle Legalisierung der Ausweitung von DNA-Analysen zur Feststellung von Merkmalen wie Haar-, Augen- und Hautfarbe sowie Alter durchsetzen. Die baden-württembergische CDU würde zusätzlich gerne die Analyse der „biogeographischen Herkunft“ legalisieren, wurde dabei allerdings von ihren ansonsten mit dem Gesetzentwurf durchaus einverstandenen grünen Koalitionspartnern ausgebremst. Daraufhin übernahm die bayerische CSU die in der Tradition der deutschen „Rassenforschung“ stehende Forderung nach Bestimmung der „biogeographischen Herkunft“, also der rassistischen Klassifizierung von Menschen aufgrund der Herkunft ihrer Vorfahren. Am 31. März stellte der baden-württembergische CDU-Justizminister Guido Wolf, unterstützt von seinem bayerischen Kollegen Winfried Bausback, im Bundesrat den Antrag, sofort über die Initiative zu entscheiden. Dies wurde allerdings abgelehnt und nun muss der von Bayern mitgetragene Gesetzentwurf des Landes Baden-Württemberg erst im Innen- und Rechtsausschuss beraten werden und soll dann voraussichtlich Ende April im Bundestag und am 12. Mai im Bundesrat behandelt werden. Auch das mediale Totschweigen der Gefahren der erweiterten DNA-Analysen konnte durch die Beteiligung von kritischen WissenschaftlerInnen an einer Anhörung, zu der das Bundesjustizministerium am 21. März eingeladen hatte, durchbrochen werden.
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