Montag, 01.05.2017
Am 27. April wurde vom Bundestag ein Gesetz zur „Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ verabschiedet. Dieses sieht im neuen § 114 StGB eine Verschärfung des Strafmaßes für „tätliche Angriffe“ auf „Amtsträger“ vor: Bei einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren soll es eine Mindeststrafe von drei Monaten Gefängnis geben, eine Unterschreitung dieser Mindeststrafe in minder schweren Fällen ist nicht vorgesehen.